Neu TÜV Regelung

@benny

ohne jetzt den klugscheißer machen zu wollen, aber kenne ein halbes dutzend fälle von stillegung, darunter auch aus dem persönlichen bekanntenkreis.
angehalten, gemessen, rauf auf hänger zum tüv/dekra, untersuchung, plaketten ab und Sie hören von uns.......das geht ratz fatz und jeder der das nicht wahrhaben will ist ein träumer.......
und in österreich können sie dir für jeden scheiß etwas und du kannst sogar deinen führerschein wegen tuning-kram verlieren........
aber wir haben ja hier österreicher die wissen das besser wenns um kiwa, pickerl und tafeln geht.....
 
Möchte euch ja alle jetzt nicht beunruhigen !! Aber siet neustem dürfen die Ösis auch deutsche Autos kontrolliern frei nach denn EU-Richtlinien und können auch deutsche Autos aus demm Verkehr ziehn!!
Wohne an der deutsch-Österreichischen Grenze und haben jetzt schon einge Autos von Freunden kontroliert und einem Sogar die Kennzeichen entstempelt!!! Naja die Ösis und ihre 11 CM Bodenfreiheit
 
echt? hast du dafür irgendwelche unterlagen/links dazu? hört sich ja abenteuerlich an
 
@frank ich war heute in Eislingen aufm VW treffen und hab mich mit einigen unterhalten, und das mit den 50cm scheinwerfer unterlkannte geht nach baujahr, und zwar irgendwas ab baujahr 90, ab da an müssen die fahrzeuge diese scheinwerferunterkanntenhöhe von 50 cm haben, da mein auto ein 87iger ist hat er gemeint soll ich mich beruhigen gilt also folglich für mich nicht.

gruß benny

ps: mich habens auch schon mal stillgelegt, wegen nichteingetragenen fahrwerk das hats ziemlich schnell, schleppen dich sonntags zur dekra und dort wird deine karre dann entstempelt


ein polizist darf das nämlich gar nicht weil er kein tüver is, die können nur kontrolieren ob mit deinem auto alles stimmt, wenn nicht dann must du es beheben (mängelschein) oder sie schleppen dich zum tüv und der entstempelt dann

und das gutachten sonntags kostet dann gleich mal 600 bis 700 euro spreche aus erfahrung
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das kann ich dir die woche noch genau sagen werde nochmal genauer nachhacken dann können wir dieses 50cm gerangle hier abhacken.
biggrin.gif
 
na das wäre was! obwohl ich das nich so richtig glauben kann, da es nirgends in der stvzo steht. bin auf deine quellenangaben gespannt....
 
ja, das mit dem bj wäre mir auch neu. und wo das mit der festgeschriebenen bodenfreiheit steht wolltest du uns auch noch verraten! ich kanns leider nicht finden.
 
also ich kann noch folgendes dazu sagen,

vor einem halben Jahr wollte ich mir einen Golf 2 VR6 zulegen,

das Fahrzeug wurde kurz zuvor entstemplet und hatte eine Mängelliste,

ein Grund der Entstempelung war, das die Scheinwerfer zu nahe am Boden seien, der Golf hatte die normale Front (Rundscheinwerfer) und ein Fahrwerk Tieferlegung weiss ich nicht mehr genau.

Damals kam mir das sehr eigenartig vor, ich dachte auch da hat ein Tüv-Prüfer nen schlechten Tag gehabt aber das ist ja keine Seltenheit so wie man das hier liest ....

naja also den Sinn kann ich mir auch nicht erklären, aber es sind bestimmt mehr als die Hälfte des Forums betroffen wenn man nachmessen würde
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greeetz Spooner
 
ich werde morgen nachmittag wenn ich die papiere von meinen Golf2 Vr6 wieder bekomm genau nachfragen, soviel wie ich bis jetzt in erfahrung bringen konnte ist das baujahrabhänig und zwar geht das ab baujahr 90 los mit diesen 50cm bis scheinwerfer unterkannte... also sind die letzten golf2 und alle golf3 usw.. betroffen.

wo das genau niedergeschrieben ist poste ich morgen abend
 
Da bin ich ja dann mal gespannt. hab jetzt mein neues Fahrwerk drin und will demnächst dann auch mal eintragen fahren. Hab selber schon mal nachgemessen. Bin bei 50-51 cm.
 
Oh man, wenn ich das schon wieder alles hier lese könnt ich mich am liebsten irgendwo übergeben ! Diese scheiß Bürokraten !

Es ist doch immer das gleiche, kaum biste froh das Du dir nicht mehr vor angst in die Hose machen mußt wenn die grün weißen schlümpfe hinter dir fahren und schwub diwub gibts wieder ne neue Regelung !

Da fällt mir echt n Ei aus der Hose !


Das gibt ein dickes fettes "Fuck YOU" an alle Bürokraten in diesem Staat !!!!

Gibts eigentlich irgendeine Möglichkeit gegen solche völlig sinnlosen Gesetze vorzugehen ???
 
so leude, nochmal für mich dummen:

ich will runter an see, mit meinem karren:
- 50cm scheinwerferkante hab ich (grad so)
- wie hoch muss die tiefste stelle sein?
- was muss ich sonst noch beachten?? eingetragen ist alles!!
- machen die props wegen nem blauen tacho??

bitte nur definitives !!!

danke
 
@AUDIenz
Wenn man genug leute zusammenbekommt, kann man bestimmt was dran ändern. Die 700 Mann (und Mädels) hier reichen dafür aber bestimmt nicht.

Also: "Autofahrer aller Länder vereinigt euch."
 
Servus,

@ Peoples wann fährst zum See? ich fahr diese Woche Freitag... Lol...

@ all

Das mit dem Entstempeln geht wirklich fix... so geschehen bei meinem Bruder und einem guten Spezl... aber was dann hinterher rauskommt ist immer ganz Lustig, zumindest wenn man zum Anwalt geht und ganz klar zu verstehen gibt das man sich das nicht gefallen lässt. Das Fahrzeug von meinem Bruder wurde wegen 7 Mängeln an Ort und Stelle still gelegt. Folgende Mängel wurden beklgt: zu laut, Abgefahrene Reifen, Rad/Reifenkombi nicht Freigängig, Frontschhürze nicht eingetragen (Eigenbau), Vorspannung der Fahrwerksfedern zu gering, Heckflügel nicht eingetragen.
Nachdem wir nun beim Anwalt sind, hat sich folgendes herausgestellt: Der Prüfer konnte den Fahrzeugschein nicht lesen, da der Heckflügel eingetragen war, Ein Reifen hatte an einer Stelle eine Bremsplatte, (die Reifen waren 4 Monate alt und mein Bruder hat keine Vollbremsung gemacht... eigenartig), Die Vorspannung der Federn ist so in Ordnung, wurde vom Fahrwerkshersteller und von einem weiteren Sachverständigen bestätigt. Die Reifen waren nach dem wiedereinsetzten zweier verlorener Schrauben wieder freigängig(Radinnenhaus). Frontschürze wurde entfernt. So und das einzige was blieb war die lautstärke... so und da sagt unser Anwalt jetzt folgendes dazu: Sie sind zu einem Amtl. anerk. Sachverständigen gegangen um ihr Fahrzeug überprüfen zu lassen, ob es zulässig und verkehrssicher ist. Wenn nicht der Sachverständige vom Tüv wer soll dann den ordnungsgemäßen Zustand überprüfen?.... Naja leider malen die deutschen Mühlen sehr langsam.... Aber sobald es zu einem Ergebnis kommt unterrichte ich euch.

Was dagegen tun... Tja da müßte man mal eine Lobby gründen, bloß das Problem ist das sogar die Rechtschutzversicherungen sich aus solchen Sachen raushalten. Unsere hat uns mitteilen lassen das Sie die Kosten erst übernehmen, wenn wir den Proess gewonnen haben... HAHA sag ich da... die Kosten trägt ja dann die Staatskasse.... Naja ... im moment steckt mein Bruder jetzt sein Geld nicht mehr ins Tuning sondern in seinen Anwalt....

Was meine Tiefe angeht, ich habe ein 80/60 Fahrwerk und 13 Zoll bereifung.... ich habs zwar noch nciht gemessen aber ich denke das ich damit so auf 45-46xcm komme. Mein Nummerschild ist bei 16cm. Das hab ich mir dann gleich eintragen lassen das es an der Stelle (unter der Stoßstange) so verbaut ist.... Somit hoffe ich das ich nicht so schnell Probleme bekomme und wenn doch ... naja dann werden wir sehen....
 
jo ich kenne das auch, wegen nichteingetragener felgen und fahrwerk und einem angeschweisten endrohr.
wirst in stuttgart auch schneller stillgelegt wie du schauen kannst. das hatte es ein kürze mit zur dekra und weg war der stempel und an einem sonntag kostet das entstempeln sprich ein gutachten richtig dick kohle

und mit anwalt hätte ich damals nichts machen können weil ich hatte ja nichts eingetragen.....
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aber das passiert mir nie wieder. mein VR könnten sie höchsten stilllegen weil er zu laut ist..... sonst alles eingetragen wirklich alles soager m3spiegel weise rückleuchten und klarglasblinker....
 
naja, benny, mal ehrlich, fahrwerk und felgen sind doch schon was grösseres, wenn die net eingetragen sind, oder net??? also das würd ich mir in D 2mal überlegen ob ich so rumfahre.

aber es gibt schon so ein paar hampelmänner die wegen jedem scheiss, da ein fass aufmachen :protest:
 

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