Neu TÜV Regelung

naja, aber wenn das beim Corrado der Fall sein sollte dann wird sicherlich ein Argument kommen wie, Konstruktionsbedingte Ausnahme...
 
richtig, wie schon oben erwähnt: sportwagen erreichen die 50er-marke sicher nicht!
und denen wird man die karre wohl kaum deswegen still legen!
 
hi


ich glaub nicht das deswegen irgendwer stillgelegt wird, lächerlich naja auch egal
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Lächerlich? Ja, das stimmt. Aber es gibt auch leider solche (entschuldigt den ausdruck) Paragraphenscheißer, die sich wirklich an jede Kleinigkeit halten, wo 99,99% seiner Kollegen noch nichtmal wissen, das es das überhaupt gibt.

@ derby@berlin
Hab an so eine Blende auch schon mal gedacht. Was ich allerdings nicht weiß, ob der TüV das dann auch als neue Scheinwerferunterkante durchgehen läßt oder ob es die bauartbedingte unterkante sein muß. In der WOB Heft Januar 2002 (seite 19) ist übrigends ein schwarzer Golf 2 zwei drin, der ein Front hat, wie sie mir gefallen würde.
 
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass einem deswegen die karre stillgelegt wird. das wird eigentlich nur bei mängeln gemacht, die die fahrsicherheit erheblich gefährden!!
scheinwerfer sind zwar wichtig, aber so lange, wie sie leuchten!?
 
@ Emperor: ein Versuch, bzw. ein Nachfragen bei TüV wäre durch aus interessant. ich schaue mir den Golf aus der WOB mal an.


@ 6N@Berlin: da stimme ich dir zu, aber wie erkläre ich es nachts den Polizisten in einer Kontrolle, so wie letztens, als wir von Kudamm kamen, in der Alboienstrasse (8 Polizisten und 2 zu kontrollierende Autos...)

derby@berlin

*dersichfreuteinennettenpolizistenwieden6N@Berlinzukennen*
 
@ derby@berlin
da standen zwar 8 herum, aber die hatten alle keine ahnung!
solange du nicht an die vom verkehrsdienst gerätst, kannst du denen immer was erzählen!!
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Laut STVZO
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.

3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

1. Fahrzeuge des Straßendienstes
2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen

so, da habt ihr es schwarz auf weis.....in wie weit da jetzt ein gutachten des fahrwerkherstellers weiterhilft - keine ahnung....
 
und was ist mit denn 100 000 autos die schon ein fahrwerk tiefer eingetragen haben.

übrigens sind seit diesem jahr die 8 cm bodenfreiheit gesetz und nciht mehr richtlinie
 
ich würde mal sagen, wenns schon eingetragen ist, kannst du es auch fahren. aber sie werden es dir in zukunft nicht mehr eintragen.
wo steht denn das mit den 8cm?
 
So..... jetzt wirds spassig! Also die Regelung ist definitv dämlich.... ich will jetzt nicht alles wiederholen was bereits gesagt wurde...

Ich habe ein Weitec 80/60 Fahrwerk... durch einen kleinen Achssachen musste ich mir auf der Vorderachse eine Höherlegung um 1,5 cm einbauen.

Jetzt habe ich gerade meine 7*13 drauf gezogen.... und mal nachgemessen

Mit Serienbereifung 48 cm
mit 7*13 inkl. höherlegung 46,5

Morgen habe ich auch direkt ein Date mit dem TüV um die Felgen einzutragen.
Davon mal ganz ab das ich eh nur einen Prüfer gefunden habe der mir die mit 175/50/13 einträgt bin ich jetzt mal gespannt! Der Wird mich wohl direkt wieder nach hause schicken!

Gehen wir mal davon aus, ich werde es morgen eingetragen bekommen (was ich net glaube). In irgendeinem Beitrag meiner Vorredner stand was von WIEDER AUSTRAGEN?!?! Halloo in welchem land leben wir bitte!

Was der TüV allein duruch mich verdient hat ist nicht mehr feierlich... und jetzt darf ich vermutlich auch noch dafür bezahlen alles wieder auszutragen! Bestimmt auch alles §21 abnahmen die extra kosten!

Aus unserem Bekanntenkreis sagten mir auch viele das, die Cops (in fachkreisen auch A.C.A.B.) genannt
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dauernd Fortbildungsmaßnahmen durchlaufen wo die neusten Nonsens-Paragraphen besprochen werden..... ich meine was nicht passt das passt nicht aber muss man es so übertreiben. Wenn die mit der Ölwann schon am Asphalt kratzen oder sich die Scheinwerfer Lila lackieren OK.... aber 50cm? Öhhhm könnt ich den net als LKW zulassen?!?!?

Naja ich werde morgen mal umgehend posten was der Kollege vom TüV gemacht hat! Aber Falls nicht, werde ich ihm direkt mal den Spruch mit den Sportwagen vor den Kopf haut... ob er denen auch die Plakette wegnimmt! Aber Geld regiert die Welt oder wie sagt man so schön!

Bis dennse und alseits freihe Fahrt!
 
Also Mädels.... jetzt kommts dicke....

wie gesagt war ich heute beim tüv um meine 7*13 eintragen zu lassen! Soweit wunderbar, muss halt bördeln und ziehn aber dann passt das. Ich habe heute morgen nachgemessen und ich komme auf 46,5 cm Scheinwerferhöhe!

Mein Prüfer meinte das ist ABSOLUTER schwachsinn sowas hätte er noch nie gehört!

Im übrigen habe mal ganz entspannt meine EXTREME-Haubenverlängerung eintragen lassen... Tja was passt das passt! Damals hat sich schon ein anderer Prüfer über meine Mattig-Verlängerung aufgeregt!

Tja gibt solche und solche!

fischi
 
wie? das mit den 50cm hat er noch nie gehört? also bei uns hat der tüver schon vor über einem jahr unsere 48cm bemängelt!
 
Na toll. Es spukt weiter. Das Mysterium TüV.

@fischi
Wo ist dein TüV? Dann komm ich mal bei euch vorbei, wenns ich mal was eingetragen haben möchte und es hier nicht klappt.
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1. was tiefer ist als 50cm kann stillgelegt werden, egal wann/wo/von wem eingetragen.

2. ist es tiefer als 50cm von einem tüffer abgenommen, dann ist es für den tüffer gut, fahrer und halter können dennoch belangt werden.....

@benny, dein gesicht möchte ich sehen wenn sie dein auto auf den hänger verfrachten, sagst dann immer noch, es sei dir egal und du hast es eingetragen??
 
@ benny
das mit der scheinwerfer-regelung ist ja nun klar,aber wo steht denn das mit den 8cm bodenfreiheit?
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hmm, als mein FW reinkamm hat der GTS-futzi auch net danach geschaut, ich werd dann auch mal messen gehen, und event. wieder hinten runter nehmen, damit er vorne hoch kommt, ich will ja net vom see zurücklaufen
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hab nachgemessen, ich bin jetzt vorne scheinwerfer unteres ende genau 48cm, aber ab wo genau wird gemessen?? mit den felgen die drauf kommen, sollte sich das dann genau auf 50 einpendeln
 
ich komme niemals auf 50cm unterkante scheinwerfer... wie auch ich hab bei denn scheiss 8cm bodenfreiheit die der tüv sack von mir verlangt 44cm scheinwerfer unterkante

@frank und soschnell ist dein auto nicht aufm hänger

und in österreich gleich 2 mal nicht die können dir nichts anhaben nur wenn du mit alk oder zuschnell oder reifen durchdrehen läßt.....
 
Glaube allerdings auch nicht, das die das Auto gleich zwangstillegen. Nur weil es unter den 50 cm ist. Ich denke allerhöchsten ein Mängelbescheid und wiedervorführung bei der Polizei.
Das einzigste Auto von dem ich das bisher gehört hab, das das passiert ist, war das eines bekannten hier aus meinem Ort. Der war so tief, das einer neben dem Wagen herlaufen mußte um zu gucken, das er nicht aufsetzte.
 

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