Da ich bei der berliner polizei arbeite, weiss ich ziemlich genau, dass in berlin der RICHTWERT von 5cm bodenfreiheit besteht. das ist allerdings ein EMPFOHLENER RICHTWERT und dieser gilt auch nur für tragende teile -d.h. was man daraus macht, bleibt einem selbst überlassen. wobei weniger als 5cm bei den berliner strassen auch schon wieder keinen spaß macht.
es gibt kein gesetz in der stvzo, in dem eine festgeschrieben bodenfreiheit steht!
man muss natürlich mit dem auto noch fahren können, ohne den fließverkehr zu behindern.
also wenn euch einer was anderes erzählt, lasst euch doch mal bitte die rechtsvorschrift zeigen, in der das steht! die würde ich dann allerdings auch gerne kennenlernen!
also weiterhin viel spass beim tieffliegen!
es gibt kein gesetz in der stvzo, in dem eine festgeschrieben bodenfreiheit steht!
man muss natürlich mit dem auto noch fahren können, ohne den fließverkehr zu behindern.
also wenn euch einer was anderes erzählt, lasst euch doch mal bitte die rechtsvorschrift zeigen, in der das steht! die würde ich dann allerdings auch gerne kennenlernen!
also weiterhin viel spass beim tieffliegen!