Werkstatt-Reparaturkostenübernahme inkl. Mietwagenkosten?
Hallo zusammen,
wegen eines unverschuldeten Unfalls im letzten Jahr (Heckschaden, laut Werkstatt ca. 4000 €, laut gegnerischem Gutachter ca. 3000 €) muss mein Golf in die Werkstatt. Ich habe jetzt aber verschiedene Aussagen bzgl. der Inkludierung der Kosten für den Mietwagen in die Reparaturkosten-Übernahme durch die Werkstatt gehört.
Meistens habe ich auf verschiedenen (hoffentlich unabhängigen) Seiten im Internet gelesen, man soll die Mietwagenkostenabrechnung nicht direkt zwischen Versicherung und Werkstatt machen lassen, wogegen eine reine Reparaturkostenübernahme durch die Werkstatt unkritisch sei.
Der Versicherungsgutachter des Gegners hat gesagt, er würde mir Empfehlen eine Reparaturkostenübernahme an die Werkstatt (die Mietwagenkosten/ den Wertverlust sollte ich direkt mit der Versicherung abklären) zu machen. Die Werkstatt ist im Übrigen eine VW-Werkstatt und der Golf ist 21 Monate alt.
Die Werkstatt allerdings hat es als normal angesehen, dass Sie auch die Kosten für den Mietwagen (laut Werkstatt eine Fahrzeugklasse unter Golf) mit der Versicherung abrechnen. Da ich die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung unterschreiben möchte, wäre ein Hinweis von Euch ideal, wie man sich in diesem Fall zu Verhalten hat. Außerdem: Welche Gründe sprechen für bzw. gegen eine Übernahme der Mietwagenkosten-Abrechnung durch die Werkstatt?
Im Übrigen brauche ich einen Mietwagen, da ich jeden Tag 60 km zur Arbeit fahre und der Wagen mindestens eine ganze Woche in der Werkstatt ist.
Wäre schön, wenn jemand was hilfreiches dazu sagen könnte!
Grüße und Danke schon einmal,
Septem
Hallo zusammen,
wegen eines unverschuldeten Unfalls im letzten Jahr (Heckschaden, laut Werkstatt ca. 4000 €, laut gegnerischem Gutachter ca. 3000 €) muss mein Golf in die Werkstatt. Ich habe jetzt aber verschiedene Aussagen bzgl. der Inkludierung der Kosten für den Mietwagen in die Reparaturkosten-Übernahme durch die Werkstatt gehört.
Meistens habe ich auf verschiedenen (hoffentlich unabhängigen) Seiten im Internet gelesen, man soll die Mietwagenkostenabrechnung nicht direkt zwischen Versicherung und Werkstatt machen lassen, wogegen eine reine Reparaturkostenübernahme durch die Werkstatt unkritisch sei.
Der Versicherungsgutachter des Gegners hat gesagt, er würde mir Empfehlen eine Reparaturkostenübernahme an die Werkstatt (die Mietwagenkosten/ den Wertverlust sollte ich direkt mit der Versicherung abklären) zu machen. Die Werkstatt ist im Übrigen eine VW-Werkstatt und der Golf ist 21 Monate alt.
Die Werkstatt allerdings hat es als normal angesehen, dass Sie auch die Kosten für den Mietwagen (laut Werkstatt eine Fahrzeugklasse unter Golf) mit der Versicherung abrechnen. Da ich die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung unterschreiben möchte, wäre ein Hinweis von Euch ideal, wie man sich in diesem Fall zu Verhalten hat. Außerdem: Welche Gründe sprechen für bzw. gegen eine Übernahme der Mietwagenkosten-Abrechnung durch die Werkstatt?
Im Übrigen brauche ich einen Mietwagen, da ich jeden Tag 60 km zur Arbeit fahre und der Wagen mindestens eine ganze Woche in der Werkstatt ist.
Wäre schön, wenn jemand was hilfreiches dazu sagen könnte!
Grüße und Danke schon einmal,
Septem
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