hi liebes Forum
man hört öfters von Augenblicksversagen im Verkehr,das jemand kurz am Steuer eingeschlafen ist. Das Thema hat mich auch sehr interessiert und daher wollte ich dazu einiges wissen. Hiefür habe ich mir einige Seiten Online angeschaut und bin hierbei auf diese Seite stoßen Augenblicksversagen | Fahrverbot.com, in der ich Erfahren konnte das es eine Möglichkeit gibt,bei der von dem Fahrverbot abgesehen werden kann. Jedoch muss der Verstoß eine Ausnahme sein. Welche Ausnahmen gibt es denn ,kann mir da jemand weiterhelfen? Auch kann man nicht genau nachvollziehen wie der Tatrichter ausgesucht wird.
man hört öfters von Augenblicksversagen im Verkehr,das jemand kurz am Steuer eingeschlafen ist. Das Thema hat mich auch sehr interessiert und daher wollte ich dazu einiges wissen. Hiefür habe ich mir einige Seiten Online angeschaut und bin hierbei auf diese Seite stoßen Augenblicksversagen | Fahrverbot.com, in der ich Erfahren konnte das es eine Möglichkeit gibt,bei der von dem Fahrverbot abgesehen werden kann. Jedoch muss der Verstoß eine Ausnahme sein. Welche Ausnahmen gibt es denn ,kann mir da jemand weiterhelfen? Auch kann man nicht genau nachvollziehen wie der Tatrichter ausgesucht wird.