Welche Rechte wegen dauerhafter Mängel Rückgaberecht?

nanukkunan

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Hallo, ich bin neu hier und habe ein großes Anliegen!

Ich habe im Oktober einen Audia A4 bei einem Händler gekauft. Bereits nach 1 Woche traten Fehlermeldungen der Ölpumpe auf (immer bei Autobahnfahrt ab 135 km/h) . Auto sofort zum Händler gebracht und zur Reparatur in dessen Vertragswerkstatt. Ölpumpe wurde ausgebaut und gereinigt sowie Ölwanne gespült. Danach lief der Wagen 2 Wochen ohne Probleme, allerdings bin ich auch immer unter 130 Km/h gefahren. Nach einer Fahrt über die Autobahn erneut dieses Problem, Ölpumpenfehler leuchtet. Auto wieder in die Wekstatt des Händlers und wieder komplett gereinigt. Mitte November wieder dieses Problem, erneut Wagen zur Werkstatt gebracht. Diesmal Einbau einer neuen Ölpumpe. Bereits die Heimfahrt endete mit der gleichen Fehlermeldung...einige Zeit Ruhe. Erst Ende Dezember wieder das Problem, laut Werkstatt Pumpengehäuse erneuert. Wagen Mitte Januar zurückbekommen. Lief bis 01.02.2010 ohne einen Fehleranzeig......dann jedoch erneut diese Fehlermeldung und Wagen nach Verlassen der Autobahn aus. ADAC angerufen. Derfreundliche Fahrer benannte folgende Schadensvermutungen:

- Öldruckabfall
- Hydrostößel trocken gelaufen und Geräusche
- Geräusche aus dem Kurbelgehäuse
- Lagerschaden vermutet

Nun meine Frage: Ich habe den Wagen jetzt 5 Mal in der Werkstatt gehabt, also Chancen hatte er ja wohl genug. Habe ich jetzt die Möglichkeit, dieses Auto zurück zu geben? Ggfs würde ich auch einen Rechtsanwalt beauftragen, sehe sonst keine Möglichkeit mehr. Das Auto ist meinen Augen ein Wrack und ich will es jetzt eingendlich nicht noch mal zurücknehmen.
 
Ui Ui, bei Gebrauchtwagen kann ich es dir nicht sagen, ob es geht oder nicht. Der hat aber anscheinend gewaltig versagt. Nun, jetzt könnte ein Motorschaden draus geworden sein. Bekommst nen neuen, ist doch auch nicht schlecht. Der Typ hätte halt mal eine Öldruckmessung machen sollen. Bei solch einem Vorhaben würd ich aber immer einen Anwalt hinzuziehen.
 

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