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Unregistriert
Mein geparktes Auto wurde durch ein vorbeiradelndes Kind mit dem Lenker zerkratzt. Die Werkstatt erstellte einen Kostenvoranschlag über 900€ für die Neulackierung des gesamten Teiles. Ein von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers beauftragter Gutachter berechnet einen Betrag von 700€, welchen die Versicherung übernimmt.
Am gleichen Fahrzeugteil wurde vor wenigen Wochen ein anderer Schaden (ebenfalls Kratzer) beseitigt. Laut Gutachten wurde dies nur Notdürftig behoben. Durch die anstehende Neulackierung würde sich deswegen der Wert des Fahrzeugs erhöhen. Diese 200€ werden vom Kostenvoranschlag abgezogen, woraus sich die 700€ ergeben.
Durch den neuen Schaden muss, unabhängig von dem Vorschaden, das ganze Zeil lackiert werden. Wäre also kein Vorschaden vorhanden, würde die Versicherung die gesamten 900€ zahlen. Ist es rechtmäßig, dass die Versicherung hier Abzüge macht, nur weil zufällig (bzw. zwangsläufig) ein anderer, bereits reparierter Schaden "mitgemacht" wird?
Am gleichen Fahrzeugteil wurde vor wenigen Wochen ein anderer Schaden (ebenfalls Kratzer) beseitigt. Laut Gutachten wurde dies nur Notdürftig behoben. Durch die anstehende Neulackierung würde sich deswegen der Wert des Fahrzeugs erhöhen. Diese 200€ werden vom Kostenvoranschlag abgezogen, woraus sich die 700€ ergeben.
Durch den neuen Schaden muss, unabhängig von dem Vorschaden, das ganze Zeil lackiert werden. Wäre also kein Vorschaden vorhanden, würde die Versicherung die gesamten 900€ zahlen. Ist es rechtmäßig, dass die Versicherung hier Abzüge macht, nur weil zufällig (bzw. zwangsläufig) ein anderer, bereits reparierter Schaden "mitgemacht" wird?