Versicherung zahlt weniger wegen Vorschaden

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Mein geparktes Auto wurde durch ein vorbeiradelndes Kind mit dem Lenker zerkratzt. Die Werkstatt erstellte einen Kostenvoranschlag über 900€ für die Neulackierung des gesamten Teiles. Ein von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers beauftragter Gutachter berechnet einen Betrag von 700€, welchen die Versicherung übernimmt.
Am gleichen Fahrzeugteil wurde vor wenigen Wochen ein anderer Schaden (ebenfalls Kratzer) beseitigt. Laut Gutachten wurde dies nur Notdürftig behoben. Durch die anstehende Neulackierung würde sich deswegen der Wert des Fahrzeugs erhöhen. Diese 200€ werden vom Kostenvoranschlag abgezogen, woraus sich die 700€ ergeben.
Durch den neuen Schaden muss, unabhängig von dem Vorschaden, das ganze Zeil lackiert werden. Wäre also kein Vorschaden vorhanden, würde die Versicherung die gesamten 900€ zahlen. Ist es rechtmäßig, dass die Versicherung hier Abzüge macht, nur weil zufällig (bzw. zwangsläufig) ein anderer, bereits reparierter Schaden "mitgemacht" wird?
 
1. DU hast freie Gutachterwahl, nicht der Schädiger. Man kann auch Gegengutachten machen, wobei hierbei wohl eher nichts mehr rauskommen wird.
2. DU darfst einen Rechtsanwalt beauftragen. Kosten hierfür trägt der Schädiger.
Du kannst ja schon mal froh sein, dass die Schuldfrage geklärt ist, denn das ist eigentlich der wesentlich problematischere Punkt an der Sache.

Ich kann natürlich jetzt nichts zum Vorschaden sagen, da ich den Schaden ja nicht kenne. Wenn ersichtlich ist, dass der Vorschaden schlecht oder garnicht repariert wurde, dann kann man durchaus einen Abzug machen, da du ja demnach nachher besser gestellt wärest als zuvor und das darf nicht sein. Wenn du jedoch sagst, das wurd fachgerecht instandgesetzt, dann kannst du das ja gerne durch ein erneutes Gutachten bestätigen lassen.
 
Danke für die Antwort. Es stimmt schon, dass der Vorschaden nicht ganz perfekt gemacht wurde. Trotzdem kann ich das mit dem Besserstellen nicht ganz nachvollziehen. Ich war so zufrieden wie es war. Durch den neuen Schaden werde ich ja jetzt gezwungen diesen Zustand zu verbessern. Es ist einfach nicht möglich, den neuen Schaden machen zu lassen, ohne dass auch der alte Schaden nochmal mitgemacht wird. Ich kann doch nicht gezwungen werden für etwas zu bezahlen, was ich gar nicht möchte.
 
das ist wirklich etwas unverschämt, es wird eben überall versucht geld zu machen, traurig aber wahr :-(
 
Nun das ist eben mal so geregelt, dass du durch die Behebung des Schadens nicht besser gestellt sein darfst als zuvor und das bist du zwangsläufig hierdurch aber.

Ein Unfall ist, auch wenn die Versicherung dafür aufkommt und auch wenn du keinerlei Schuld hast im Prinzip immer eine Verschlechterung für beide Seiten. Die Versicherung soll das nur möglichst gering halten, aber verschlechtern tut man sich im Prinzip immer. Sei es durch Wertminderung durch Unfallschaden, leichtere Rostanfälligkeit an reparierten Teilen, fehlende Abfangkräfte bei erneuten Unfällen an einer Stelle oder eben jetzt wie hier bei dir durch den Abzug.

Also wie schon erwähnt hast du zwei Möglichkeiten: Einmal einen Anwalt hinzuziehen und ggf. versuchen ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Aber wenn du selbst schon sagst, dass das nicht so einwandfrei gemacht wurde, hat letzteres wohl eher keinen Sinn.
Du kannst natürlich auch das Geld nehmen und dir den Schaden wieder günstig reparieren lassen, wenn dir das lieber ist. Oder auch garnicht reparieren lassen und nur das Geld nehmen.
Das bleibt dir überlassen.
 

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