Verkauf an Wiederverkäufer

MrBusy

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Verkauf an Wiederverkäufer

Hallo zusammen,

ich möchte in Kürze mein Fahrzeug verkaufen und habe es hierzu unter "mobile.de" inseriert. Bereits kurze Zeit später habe ich einige Anrufe von Wiederverkäufern erhalten, die das Fahrzeug offensichtlich ins Ausland weiterverkaufen wollen.

Was sollte ich bei Verträgen mit solchen professionellen Händlern beachten?

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin, bist du im ADAC? oder einem anderen Autoclub?

Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen nur RA's geben....
Und die gibt es beim Autoclub....extra dafür
 
Ich b in auch kein RA, aber Vorsicht mit solchen Wiederverkäufern!
Da waren mal Fälle beschrieben. So mit Vorvertrag, dann Gutachten weit unter erhofftem Wert. Aber da war der Kaufvertrag schon rechtsverbindlich, und man kam nur gegen Zahlung einiger 1000 DM raus....
Gab es mal Berichte, ich glaube beim ADAC.
 
Danke für die ersten Feedbacks.

(Leider) bin ich weder beim ADAC noch bei einem anderen Autoclub, um mir dort Rechtshilfe, o.ä. zu holen. Da ich jedoch nicht eine juristisch hochtrabende Antwort erwartet habe, hielt ich diesen Weg für gangbar.

Die Berichte über schwarze Schafe bei Aufkäufern habe ich auch schon (im Internet) gefunden. Meines Wissens nach ist einer der Probleme, dass trotz Kaufvertrag und Bezahlung die Verkäufer u.U. Probleme dadurch bekommen, dass das Fahrzeug nicht sofort umgemeldet, sondern einfach ins Ausland verbracht wird und dort mit den alten Kennzeichen weiterfährt. Sollte es dann zu einem Unfall o.ä. kommen, wird zunächst der ehemaiger Eigentümer angesprochen. U.U. muss auch seine Versicherung dafür geradestehen und es erfolgt eine Hochstufung der Versicherungsprämie.

Alles ungut! Muss zwar nicht passieren, kann aber, ... Deshalb möchte ich dort gerne vorbauen!

Gruß
 
Ist vielleicht auf den ersten Blick doof, aber:

Du bist mit deinem Auto doch versichert, also ruf doch mal die Versicherung an, wie es am saubersten und schnellsten geht, mit dem abmelden.
Und wenn du eine Kopie vom Perso hast des Käufers (oder "Wiederverkäufers") dann kannst du mE den Wagen doch bestätigter Weise durch Kaufvertrag selber abmelden, um zeitnah sicherzugehen.

Bei unserem SVA sind die Damen und Herren sehr kompetent bei der Hotline!"
Wenn allerdings Wiederverkäufer bedeuten soll: Das Auto wir für Dich in deinem Namen und deinen Auftrag verkauft, und der Wiederverkäufer sieht sich rechtlich nur als deinen Erfüllungsgehilfen......
 
Wenn jemand aus dem Ausland das Fzg. kauft, sollte man es sowieso aus vielerlei Gründen abmelden.
Das ist auch gar net so schwer, weil es für den jenigen ja auch die Möglichkeit gibt sich ein sogenanntes "Ausfuhr-Kennzeichen" bei der jeweils örtlichen Zulassungstelle zu beschaffen.
Wer das als Käufer( Egal ob Wiederverkäufer oder nicht) nicht einsehen will, NUR den abgemeldeten Wagen zu erwerben, hat meistens doch eh kein echtes Interesse oder nur dunkle Hintergedanken.

Aber grundsätzlich bist Du als Verkäufer mit Kaufvertrag und den dazugehörigen Übergabescheinen( Versicherung, Zulassungsstelle usw)aus dem Schneider.
Da steht dann drin, dass z.B. "Igor Kalaschnik" am 01.03.03 um 10.30h MEZ ein FZG. von Dir erworben hat....Und wenn Du die ausgefüllten Formular bei Versicherung bzw. Zulassungsstelle abgibst, hast Du keine Probleme, weil das ja von beiden Seiten unterschrieben wurde......Hab ich selbst neulich erst erlebt beim Verkauf meines Clios...
Wenn der dann das Fzg. nicht abmeldet, werden die ihm schon erzählen, wofür er noch aufkommen muss und so weiter.....
wink.gif
 

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