Unterbodenbeleuchtung

Sanson

Benutzer
Beiträge
16
Hallo.
Wollt mich mal informieren ob und wann man Unterbodenbeleuchtung einschalten DARF. Einige sagen mir nur im Stand bei nichtlaufenden Motor ohne Eintragung. Und einige sagen mir nur auf nicht öffentlichen Straßen aber nur mit Eintragung. Was stimmt jetzt wirklich??? Und kriegt man die Unterbodenbeleuchtung überhaupt eingetragen? Wenn ja, wie?
 
Moin!

Einschalten darfst du die Unterbodenbeleuchtung im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs überhaupt nicht.
Und auch für das Anbauen brauchst du meines Wissens eine Eintragung, damit du damit umher fahren darfst. Man ist nämlich der Ansicht, das alles, was am Auto nicht eingetragen ist, auch nicht ans Auto gehört, auch wenn man es nicht einschaltet.
Unterbodenbeleuchtung kann man aber bestimmt eintragen, ich kann dir leider nur nicht genau sagen, wie. Vielleicht rufst du mal direkt den TÜV an und fragst mal nach, vielleicht hat noch jemand anderes hier einen Tipp...
 
Wie siehts eigentlich zulässigkeitsmässig von Seiten der Farbe blau aus? Die dürfte an normalen Fahrzeugen, egal ob im Stand oder bei der Fahrt, nicht zulässig sein, oder??
wink2.gif
 
Originally posted by Jimmy82
Wie siehts eigentlich zulässigkeitsmässig von Seiten der Farbe blau aus? Die dürfte an normalen Fahrzeugen, egal ob im Stand oder bei der Fahrt, nicht zulässig sein, oder??
wink2.gif

Also meines Wissens kommt es gar nicht auf die Farbe an, jede Farbe sollte verboten sein, nur eintragen lassen kannst du die, damit du damit herumfahren darfst, was aber nicht heißt, dass du sie auch anschalten darfst...ist halt dafür gedacht, um zu einem Showplatz zu fahren

Wofür man das braucht? hmm, genau wenig, wie man blaue Innenbeleuchtung oder Chromzierleisten oder Alutürpinne braucht...
Ich möchte noch einen draufsetzen und behaupten, das der Sinn einer tollen Alufelge von RH oder OZ oder was auch immer auch nicht viel mehr ist, aber es sieht einfach toll aus
wink.gif
 
na gut, dann werde ich mich mal nach einer zylinderinnenraumbeleuchtung und einer kolbenrückzugsfeder umschauen. die sind sogar TÜV frei
thank_you2.gif
:lol2:
 
Hallo

Unterbodenbeleuchtung bekommst du überhaupt nicht eingetragen, seidem der TÜV-Prüfer ist bestechlich. Es ist nur erlaubt an Showfahrzeugen die auf Messen stehen usw. Aber auch diese dürfen in öffentlichen Straßenverkehr nicht rumfahren. Probleme gibts dann wenn du mit dein Auto einen Unfall hast, und der Gutachter dein Auto besichigt.


MFG
Kai

Geiles Radio gefällig? ->KLICK<-
 
tut mir leid, wenn ich dann was falsches gesagt habe, aber ich war mir sicher, dass man die zumindest eintragen lassen konnte...
 

Ähnliche Themen

Geräusch/Nageln/kein Gas

Golf IV 1.9 TDI (74kW) Abgase im Innenraum

Nach Krümmer Reparatur schlechter motorlauf unter last und sehr komischer Ladedruck

2,0 Tsi startet nicht mehr

Wasserverlust Fahrerseite - Schrauber m. Bühne Raum UE/LG gesucht

Sucheingaben

unterbodenbeleuchtung nur im Stand aktivieren erlaubt?

,

wann darf ich unterbodenbeleuchtung einschalten ?

,

wann darf man die unterbodenbeleuchtung anmachen

,
unterbodenbeleuchtung einschalten
, darf man unterbodenbeleuchtung im stand anmachen ? , unterbodenbeleuchtung wo anmachen?, wann darf man unterbodenbeleuchtung einschalten?, einschalten unterbodenbeleuchtung, wann darf ich meine unterbodenbeleuchtung anmachen
Zurück
Oben