hascha1985
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guten tag,
ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen oder mir einen rat geben. ende juni letztes jahr habe ich mir ein gebrauchtes kfz bei einem autohändler gekauft – ford focus, bj 2005, kaufpreis 4.400€ auf meine nachfragee ob das auto ein unfallwagen sei, verneinte das der käufer. auch im kaufvertrag war kein vermerk „unfallwagen“ oder ähnliches. nun habe ich eine inspektion in der werkstatt meiens vertrauens machen lassen und es wurde hier festgestellt, dass das auto einen massiven unfallschaden an der front hatte. schriftlich habe ich das leider bisher noch nicht bestätigt bekommen. im kaufvertrag vom damaligen kauf juni letztes jahr steht lediglich eine garantie auf motor und antriebsstrang, 1 jahr oder 10.000km. mittlerweile bin ich allerdings schon ca. 25.000km mit dem auto gefahren. meine frage: kann ich hier noch ansprüche geltend machen, hattet ihr schon einmal vergleichbare fälle? leider ist nämlich bei der kürzlichen inspektion auch aufgefallen, dass die stossdämpfer vorne fällig sind sowie das dass schwungrad/schwungscheibe von der kupplung gemacht werden müssen (ca. 2000€ reparaturkosten). da das schwungrad ja zum antriebsstrang gehört, kann man sich hier ja vll. mit dem damaligen autohändler einigen, dass er mir ein unfallauto verkauft hat, obwohl im kaufvertrag davon keine rede war, und er mir als „wiedergutmachung“ das schwungrad kostenlos verbaut. oder was meint ihr dazu? ach ja, adac mitglied bin ich nicht.
vielen Dank im Voraus!
ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen oder mir einen rat geben. ende juni letztes jahr habe ich mir ein gebrauchtes kfz bei einem autohändler gekauft – ford focus, bj 2005, kaufpreis 4.400€ auf meine nachfragee ob das auto ein unfallwagen sei, verneinte das der käufer. auch im kaufvertrag war kein vermerk „unfallwagen“ oder ähnliches. nun habe ich eine inspektion in der werkstatt meiens vertrauens machen lassen und es wurde hier festgestellt, dass das auto einen massiven unfallschaden an der front hatte. schriftlich habe ich das leider bisher noch nicht bestätigt bekommen. im kaufvertrag vom damaligen kauf juni letztes jahr steht lediglich eine garantie auf motor und antriebsstrang, 1 jahr oder 10.000km. mittlerweile bin ich allerdings schon ca. 25.000km mit dem auto gefahren. meine frage: kann ich hier noch ansprüche geltend machen, hattet ihr schon einmal vergleichbare fälle? leider ist nämlich bei der kürzlichen inspektion auch aufgefallen, dass die stossdämpfer vorne fällig sind sowie das dass schwungrad/schwungscheibe von der kupplung gemacht werden müssen (ca. 2000€ reparaturkosten). da das schwungrad ja zum antriebsstrang gehört, kann man sich hier ja vll. mit dem damaligen autohändler einigen, dass er mir ein unfallauto verkauft hat, obwohl im kaufvertrag davon keine rede war, und er mir als „wiedergutmachung“ das schwungrad kostenlos verbaut. oder was meint ihr dazu? ach ja, adac mitglied bin ich nicht.
vielen Dank im Voraus!