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guten abend,
kann mir jemand sagen, ob eine hundehaftpflichtversicherung rechtlich verpflichtet ist auf antrag den betrag über eine mögliche reparatur an den geschädigten bar auszuzahlen? weiss, dass es bei der kfz-haftpflicht möglich ist (fiktive Abrechnung). falls ja wäre ich euch für ein gerichtliches präzedenz-urteil oder einen hinweis auf eine evtl. regelung im gesetzbuch dankbar, damit man es ggf. gegenüber der hundehaftpflichtversicherung rechtlich geltend machen kann.
herzlichen dank für die hilfe, mvm
kann mir jemand sagen, ob eine hundehaftpflichtversicherung rechtlich verpflichtet ist auf antrag den betrag über eine mögliche reparatur an den geschädigten bar auszuzahlen? weiss, dass es bei der kfz-haftpflicht möglich ist (fiktive Abrechnung). falls ja wäre ich euch für ein gerichtliches präzedenz-urteil oder einen hinweis auf eine evtl. regelung im gesetzbuch dankbar, damit man es ggf. gegenüber der hundehaftpflichtversicherung rechtlich geltend machen kann.
herzlichen dank für die hilfe, mvm