rechtslage: hundehaftpflicht - barauszahlung d.betrages

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guten abend,

kann mir jemand sagen, ob eine hundehaftpflichtversicherung rechtlich verpflichtet ist auf antrag den betrag über eine mögliche reparatur an den geschädigten bar auszuzahlen? weiss, dass es bei der kfz-haftpflicht möglich ist (fiktive Abrechnung). falls ja wäre ich euch für ein gerichtliches präzedenz-urteil oder einen hinweis auf eine evtl. regelung im gesetzbuch dankbar, damit man es ggf. gegenüber der hundehaftpflichtversicherung rechtlich geltend machen kann.

herzlichen dank für die hilfe, mvm
 
Selbstverständlich ist das möglich, wieso auch nicht. Die Entscheidung, ob du das Fahrzeug reparierst oder nicht, liegt ja bei dir. Siehe hierzu §249 BGB. Jedoch dann abzüglich Umsatzsteuer oder zumindest eines Teils der Umsatzsteuer, da sie nicht oder nur teilweise anfällt. Du brauchst natürlich ein Gutachten dafür, das dir aber eh zusteht als Geschädigter.

Also ich meine natürlich Barauszahlung im Sinne von Überweisung. Nicht Bar Cash auf die Hand - das gibts nicht.
 

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