Neues Fahrwerk

MythosGolf2

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hallo zusammen,

ich habe mal ne frage zur fahrwerks kombination.

im moment ist in meinem Golf 2 ein H&R Cup Kit 60/40 Fahrwerk verbaut.
dazu habe ich 7x15 alus mit 195/50 R 15 bereifung

meine frage ist es, ob ich ohne probleme ein 80/60 fahrwerk mit den felgen + bereifung verbauen kann ?

ich möchte den golf bzw. die teile eh bald verkaufen, aber vorher vielleicht mal etwas tiefer.
 
rentiert sich das wirklich? wenn sauber bebördelt ist ist das kein problem nur müssen die federn neu eingetragen werden.
 
Welches Bj?

Geh lieber, bevor du irgendwas kaufst, nochmal zum Wagen und meß den abstand ziwschen Boden und Scheinwerferunterkannte (Reflektorunterkannte). Der Abstand muß min. 50cm sein. Dies gilt ab Bj.87 (da bin ich mir aber nicht mehr Sicher). Das könnte mit 80/60 schon etwas eng werden.
 
Ähm, diese 50cm halte ich für ein Gerücht. Das geht schon länger um...

Miss doch mal bei einem normalen PKW mit Serienfahrwerk nach, da gibt es garantiert schon genug Modelle die die 50cm unterschreiten.

Das gleiche Gerücht, das Nummernschild muss 30cm überm Boden sein.

Ich hab bei meinem Golf Cabrio das Nummernschild unter der Stossstange montiert (wie es früher bei den kleinen Stosstangen auch üblich war) und meine Scheinwerfer haben garantiert keine 50cm mehr bis zum Boden (dank Gewindefahrwerk)
Trotzdem ist bei mir alles vom TüV abgesegnet und eingetragen und ich bin auch noch nie von der Polizei angehalten worden.

Von der Kombination 7x15 mit 80/60, denke das sollte gehen, wahrscheinlich sogar ohne groß börteln, vorn eventuell Falz umlegen, hinten bleibt es dir je nach ET wahrscheinlich erspart.

Nur wenn du das Auto eh bald verkaufen willst halte ich es für Zeit und Geld Verschwendung.

Das Fahrwerk kostet, das Einbauen (falls du nicht selbst Hand anlegen kannst), dann muss die Spur vermessen werden und dann muss es noch eingetragen werden. Dann eventuell noch Wertverlust vom gebrauchten Fahrwerk, wenn du den Golf in Teilen verkaufen willst. Sind mal schnell einige hundert Euronen fällig, wenn du die Sache ordentlich, fachmännisch und legal abwickeln möchtest.

Teurer Spass, oder?
 
Wenn es mal nur ein Gerücht wäre, dann würde ich vor freude in die Luft Springen. Bei mir wurde das letzten Donnerstag noch vom TüV nachgemessen, wo ich Gewindefahrwerk und Rad-Reifen-Kombination habe eintragen lassen.

Die StVZO besagt:
§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen unter Punkt 2
(Kurz: Vorne 20cm, hinten 30 cm)

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht unter Punkt 3
(Kurz: 50cm)

P.S.: Das es einige Serienfahrzeuge gibt, die so schon unter den 50cm sind ist mir klar. Was das ganze soll weiß ich auch nicht.
 
Hm, gut. dann halt kein Gerücht, aber recht schwachsinnige Paragraphen, die sogar von der Automobilindustrie missachtet werden.

Hast anscheinend Pech das ihr bei euch einen obergenauen TüV habt. Ist hier aber ähnlich, fahre deshalb meist ein Bundesland weiter, dort sind sie nicht so pingelig, sondern tragen das ein was von der Technik und Sicherheit vertretbar ist, was ja wohl auch i.O. geht.
 
Das mit der Regelung ist wirklich schon etwas seltsam! Ein Nummernschild vom Peugeot 206 hat auch keine 20cm zum Boden...naja, so ist er halt der deutsche Paragraph-Staat!!
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Gruß André
 
danke erstmal für die antworten

ich denke jetzt aber auch das es wahrscheinlich geldverschwendung sein wird.

mein zweiter wird dann eben dafür richtig in knie gehen müssen
naughty.gif



also dann schönes we noch !!
 
@mythos

StVZO C

§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

[...]

(2) Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:

[...]

§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

mfG
Michael

also wenn deiner 2er älter ist brauchst dir keinen kopf zu machen

@blademaker

tue mir doch mal einen gefallen nimm dein schönes Cab und fahr ein tag lang durch berlin frankfurt münchen hamburg oder so und schaust mal wielang du tüv stempel hast?

und dann reden wir hier weiter! klar auf dem land juckts niemand aber in der city wo die cops nicht ganz auf die nase gefallen sind hast du sehr schlechte karten!

gruß benny
 
Och davor hätte ich keine Angst.
Weil auch wenn die grünen Männchen die meinten sie müßten die Erleuchtung sein, müßten erstmal meine Eintragung wiederlegen, dazu müßten sie dem TüV-Prüfer der mir das so eingetragen hat die Lizenz enziehen und ich müßte mein Auto zu einem anderen Prüfer bringen, den ich mir dann aber auch selbst aussuchen würde.
Soweit ich weiß haben sie den Prüfer schon öfters versucht anzuscheißen, konnten ihm aber dann doch nichts anhaben.
Wenn es bei euch so ist, dann sind es kleine Paragraphenreiter und Korrintenka..., nur deshalb haben sie noch lange nicht die Ahnung und das Recht eine ordnungsgemäße TüV-Eintragung für nichtig zu erklären!

Gerade nicht mit den beiden Witzparagraphen, die sogar von der Industrie missachtet werden. Ich bin mir sicher kaum ein Porsche (ok, Cayenne vielleicht) hat 50cm bis zur Unterkante der Scheinwerfer.
D.h. die grün-weissen hätten demnächst eingies zu tun, müßten mehrere Millionnen PKW in Deutschland Still legen, die Automobilindustrie müßte mit Milliardenaufwand ihre Modelle ändern und würde auf noch mehr Milliarden verklagt, weil sie unzulässige PKW's auf dem deutschen Markt verkauft hat. An arme Kunden die die StVZO nicht auswendig kennen und das Auto vorher nach ihr durchchecken.
 
ok zu um auf denn punkt mit denn tiefen scheinwerfern und nr schildern von peugot und ferrari usw. einzugehen... das nennt man sonderregelung und wenn das die herrsteller so durch bekommen gilt die regelung für die einfach nicht! klar ist das ungerecht aber das das benzin grad 1.20 kost ist auch nicht fair.... da brauchen wir nimmer weiter zu diskutieren

mich würde mal die orginal scheinwerfer höhe bzw lichtaustrittskante eines corrados interesieren? weis das jmd?

zu paragrafenreiter und korrintenkacker! und du hast mal gehört ja jetzt lach ich aber gleich los! wenn dein fahrwerk das es ja auch für golfs vor 88 gibt bei dir jmd eingetragen hat dann ist diese eintragung da sie schlicht und ergreifend nichts rechsmässig und kann jeder zeit wieder ausgetragen werden und der tüfer der das mal eingetragen hat bekommt unter garantie eine auf die mütze!

das ist gleichzustellen wie wenn ein tüfer dir vorne rechts und links getönte scheiben einträgt oder dir eine gruppe n auspuffanlage ohne schalldämpfer einträgt oder nen Vr6 motor mit ner mini 239iger gti bremse im 2er und sowas! ist alles genauso illegal nicht und unrichtig

und klar sagt kein hersteller was das man seine fahrwerke eigentlich gar nicht eingetragen werden können auf grund dieser lapalien regelung! wäre ja umsatzschädigend....

schon mal darüber nachgedacht?

und dann stehste schneller blas ohne plakette da wie dir lieb !
 
Wofür gibt es den TüV-Menschen dann überhaupt? Dann würde auch für ein Fahrwerk eine ABE ausreichen.

Wenn der Prüfer das Einträgt nach §21, dann kann da keiner mehr was dran meckern. Zumindest nicht an der Scheinwerferhöhe, da diese am festen Punkt angebracht sind und in die Papiere eine verringerte Fahrzeughöhe von XXmm im Brief und Schein vermerkt wurde.

Okay, ich gebe zu, wegen dem Nummerschild könnten sie mich anscheissen, denn normalerweise sitzt das beim Cabrio ab Bj.'88 ja auf der Stossstange und nicht unter (ob nun wegen der StVZO, oder der damaligen Styleanpassung an den IIer Golf, k.A.) und in die Papiere ist die Heruntersetzung nicht vermerkt.
Damit hätte ich eine Ordnungswidrigkeit begangen, ob das zum sofortigen Entzug der Zulassung berechtigt,
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kP

Zu dem Argument, das Fahrwerk für mein Golf sei für ein Wagen mit Zulassung vor 1988, mag ja beim Golf 1 oder 2 noch gehen, aber bei nachfolgenden Modellen, egal welcher Hersteller und welcher Typ, werden ja auch immernoch Fahrwerke vertrieben, wo nach Einbau Nummerschild und/oder Scheinwerfer unter dem Limit sind.
Sollte ich dann die Eintragung verwehrt bekommen, oder von der Polizei wegen Unzulässigkeit angeschissen werden, wären wohl schon alle Fahrwerkshersteller bzw. Verkäufer, die ein Teilegutachten §19, oder Gutachten §21 hinzu legen und damit unter ihren Vorgaben die Eintragung für möglich erklären auf arglistige Täuschen wegen dem Verschweigen eines gravierenden Mängels verklagt worden.
 
Nur mal so nebenbei
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. Die Gutachten werden vom TüV ausgefertigt. Die Hersteller sind nur die Auftraggeber. Der TüV würde sich also selber täuschen.
biggrin.gif

Für den Polo 9N, den Polo 86C, den Golf III oder Vento, den Golf V und den Touran gibts es sogar Fahrwerke mit ABE.
Das der TüV in vielen bereichen mit sich reden lässt ist auch klar. Ich bin mit meinem Gewindefahrwerk außerhalb des im Gutachten stehenden geprüften Bereichs. Der TüV hat es gesehn, mit mir darübergeredet und trotzdem eingetragen. Kann aber auch sein das ich das beim nächsten TüV dann als Mangel da stehen habe.
 
da habt ihr recht ich verstehe es auch nicht wirklich warum das alles so wiedersprüchlich ist!

aber andererseits beim golf 3 sind die scheinwerfer auch schon örginal höher wie einem golf2 und ob du da mit der tieferlegung unter die 50cm kommst weis ich nicht! bei extrem tieferlegung sicherlich!

bei 4er werden die scheinwerfer noch höher sein! da die autos immer größer werden!

ich versteh es auch nicht wenn du ein neues auto fährst wirst von der polizei auch gar nicht so kontroliert wie wenn du nen alten hergerichteten 2er fährst

ich kenn nur denn scheiss paragraph und weis das sie ein anscheissen und in anderen großen foren hatten wir das thema schon zur genüge und ich weis das die leutz in berlin usw... sich das speziell bei vw nicht groß erlauben da unter die 50cm zu kommen weil schon einige autos ohne plakette beim tüv standen!

ich stand da auch schon aber weil gar nüx eingetragen war *lol*
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