Hallo,
ich habe bei meinem Bora NSW in die V6 Lippe eingebaut. Habe beim Tüv angerufen. Allerdings gingen die Meinungen auseinander...
Tüv-Nord
Der Mensch beim Tüv Nord nannte mir ohne zu überlegen ein Maß von 300mm überm Boden.
DEKRA
Ich habe bei der Dekra angerufen und der sagte mir, nachdem er in sein Büchlein geschaut hat, dass die NSW...
1. Nicht höher als die Hauptscheinwerfer sein dürfen.
2. Wegen der einzuhaltenden Bodenfreiheit von 11cm nicht tiefer als 11cm.
3. Wenn die NSW <400mm von der äußersten Kante des Fahrzeugs entfernt sind müssen die NSW mit dem Standlicht angehen und...
4. Wenn die NSW >400mm von der äußersten Kante des Fahrzeugs entfernt sind müssen die NSW mit dem Abblendlicht zusammen angehen.
Das deckt sich auch mit dem was ich im Internet gefunden habe...
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
Also nehme ich mal an das der Mensch von der DEKRA Recht hat. Kann dass einer bestätigen?
Dann noch ne andere Frage...
Wie müssen die NSW eingestellt werden?
Gruß
Henrik
ich habe bei meinem Bora NSW in die V6 Lippe eingebaut. Habe beim Tüv angerufen. Allerdings gingen die Meinungen auseinander...
Tüv-Nord
Der Mensch beim Tüv Nord nannte mir ohne zu überlegen ein Maß von 300mm überm Boden.
DEKRA
Ich habe bei der Dekra angerufen und der sagte mir, nachdem er in sein Büchlein geschaut hat, dass die NSW...
1. Nicht höher als die Hauptscheinwerfer sein dürfen.
2. Wegen der einzuhaltenden Bodenfreiheit von 11cm nicht tiefer als 11cm.
3. Wenn die NSW <400mm von der äußersten Kante des Fahrzeugs entfernt sind müssen die NSW mit dem Standlicht angehen und...
4. Wenn die NSW >400mm von der äußersten Kante des Fahrzeugs entfernt sind müssen die NSW mit dem Abblendlicht zusammen angehen.
Das deckt sich auch mit dem was ich im Internet gefunden habe...
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
Also nehme ich mal an das der Mensch von der DEKRA Recht hat. Kann dass einer bestätigen?
Dann noch ne andere Frage...
Wie müssen die NSW eingestellt werden?
Gruß
Henrik