Kostenerstattung als Geschädigter

ischaemie

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Kostenerstattung als Geschädigter

Hallo zusammen!!

Als Geschädigter eines PKW-Unfalls (glücklicherweise ohne Personenschäden) würde ich gerne wissen, welche Kosten (und in welcher Höhe) ich, außer dem Nutzungsausfall fürs Auto, noch bei der gegnerischen Versicherung geltend machen kann.
Zahlen die Versicherungen Pauschalen, Telefonkosten, etc...

Vielen Dank für Eure Mithilfe,

Ischaemie:thx:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
25 Euro Aufwandentschädigung stehen dir zu.

Gleicgfallsmüssn die Gutachterkosten und die Anwaltsgebühren des Verkersrechtsanwaltes übernommen werden.

Als Geschädigter lass dich auf keinen Fall auf Irgen welche Zugeständnisse ein, oder auf die "Groszüge Schadensabwichlung" oder "Schadensmanagment" einiger Mafia-Betriebe (Hier besonders der HUK)

Bernhard, der gerade wieder los muss, Gutachten erstellen.
 

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