Mahlzeit!
Wollte Euch mal nach Eurer Meinung zu folgendem Fall hören:
Eine Bekannte hat 1998 einen 1995er Polo 1,4 60PS mit ca. 33tkm bei einem VW-Autohaus gekauft. Seither hat sie auch alle Wartungs- und Reparaturarbeiten dort durchführen lassen. Nun hat das Auto ca. 204tkm und der Zahnriemen ist gerissen. Was genau kaputt ist, ist nicht klar, aber die VW-Werkstatt spricht von einem Schaden in Höhe von ca. 3000EUR und einem Restwert des Fzg.s von 2500EUR. Fest steht jedenfalls, dass der Zahnriemen die ganzen 8Jahre, bzw. 204tkm nicht gewechselt wurde, obwohl meine Bekannte alle von der Werkstatt vorgeschlagenen Instandhaltungsmaßnahmen durchführen hat lassen, weil sie eben auf ihr Auto angewiesen ist und kein Risiko eingehen wollte! Nun ist sie natürlich stinksauer und hat Ihren Anwalt eingeschaltet.
Sie ist nun der Meinung, dass die Werkstatt den Zahnriemen präventiv hätte wechseln müssen. Das sehe ich auch so. Allerdings musste ich als TDi-Fahrer mit Überraschung feststellen, dass es gar keine Wechselintervall für den Zahnriemen gibt – bei diesem Modell! Das find ich bescheuert, weil so lange hält der Zahnriemen doch nicht zuverlässig. Aber ich glaube, so gibt es auch wenig Aussicht auf Erfolg, wenn man die Werkstatt verklagt! Die müssen ja nur nachweisen, dass sie den Zahnriemen ‚sichtgeprüft’ haben. Und da er keine porösität aufweist und nach Aussage der Werkstatt ‚durch äußere Einwirkung’ gerissen sein muß, gibt es ja kaum Angriffspunkte!
…das ist irgendwie schon Schei…wenn man eine Menge Geld ausgibt, um sein Fahrzeug in der Fachwerkstatt zu warten und zu pflegen und dann doch nicht sicher sein kann, dass alle sinnvollen Instandsetzungsmaßnahmen getroffen werden! Kurz: …was nützt die tolle Mobilitätsgarantie, wenn VW nichtmal den Wechsel eines so wichtigen ‚Verschleißteils’ vorsieht???
Was meint Ihr denn dazu?
Gruß,
Ingo
Wollte Euch mal nach Eurer Meinung zu folgendem Fall hören:
Eine Bekannte hat 1998 einen 1995er Polo 1,4 60PS mit ca. 33tkm bei einem VW-Autohaus gekauft. Seither hat sie auch alle Wartungs- und Reparaturarbeiten dort durchführen lassen. Nun hat das Auto ca. 204tkm und der Zahnriemen ist gerissen. Was genau kaputt ist, ist nicht klar, aber die VW-Werkstatt spricht von einem Schaden in Höhe von ca. 3000EUR und einem Restwert des Fzg.s von 2500EUR. Fest steht jedenfalls, dass der Zahnriemen die ganzen 8Jahre, bzw. 204tkm nicht gewechselt wurde, obwohl meine Bekannte alle von der Werkstatt vorgeschlagenen Instandhaltungsmaßnahmen durchführen hat lassen, weil sie eben auf ihr Auto angewiesen ist und kein Risiko eingehen wollte! Nun ist sie natürlich stinksauer und hat Ihren Anwalt eingeschaltet.
Sie ist nun der Meinung, dass die Werkstatt den Zahnriemen präventiv hätte wechseln müssen. Das sehe ich auch so. Allerdings musste ich als TDi-Fahrer mit Überraschung feststellen, dass es gar keine Wechselintervall für den Zahnriemen gibt – bei diesem Modell! Das find ich bescheuert, weil so lange hält der Zahnriemen doch nicht zuverlässig. Aber ich glaube, so gibt es auch wenig Aussicht auf Erfolg, wenn man die Werkstatt verklagt! Die müssen ja nur nachweisen, dass sie den Zahnriemen ‚sichtgeprüft’ haben. Und da er keine porösität aufweist und nach Aussage der Werkstatt ‚durch äußere Einwirkung’ gerissen sein muß, gibt es ja kaum Angriffspunkte!
…das ist irgendwie schon Schei…wenn man eine Menge Geld ausgibt, um sein Fahrzeug in der Fachwerkstatt zu warten und zu pflegen und dann doch nicht sicher sein kann, dass alle sinnvollen Instandsetzungsmaßnahmen getroffen werden! Kurz: …was nützt die tolle Mobilitätsgarantie, wenn VW nichtmal den Wechsel eines so wichtigen ‚Verschleißteils’ vorsieht???
Was meint Ihr denn dazu?
Gruß,
Ingo