Hilfe beim Autoverkauf ?

import_Maniac

Erfahrener Benutzer
Beiträge
168
Hi !!!
Hab mal eine Frage an die geschäftlich mehr bewanderten Leute hier im Forum.
Es geht um meinen VW Vento, Bj 93. Da ich jetzt wieder Schüler bin muss ich ihn verkaufen um an etwas Geld zu kommen. Allerdings ist an dem Auto einiges gemacht was auch nicht ganz legal ist, 'n paar "Extras" eben. Da das Auto nun schon fast 10 Jahre alt ist hat es auch Mängel. Die Mängel hab ich dem Interessenten alle mitgeteilt etc, er weiss also bescheid.
Jetzt meine eigentliche Frage.....
....gibt es eine Art Verkaufsvertrag in der Art "Gekauft wie gesehen" wie es früher üblich war bevor sich diese ganzen Verbraucherschutzrechte geändert haben ? Ich will ab dem Erhalt des Geldes einfach garnichtsmehr mit der Karre zu tun haben, hab schon genug Stress deshalb bekommen. Möchte halt nur sichergehen dass nicht irgendwann jemand mit der Polizei vor meiner Tür steht und nen Molli macht von wegen er hätte nicht gewusst dass die eingetragenen Reigen vorne über nen Zentimeter überstehen etc, Ihr wisst schon was ich meine hoffe ich.
Bin für jeden Tip dankbar !!!!

Martin
 
verkauf

soweit ich weis gilt bei verkauf privat zu privat immernoch altes recht. die neue rechtslage gilt nur für händler und firmen. wenn du irgendwelche bedenken hast wegen reklamationen dann verkauf das fahrzeug als bastlerfahrzeug und du bist eigendlich abgesichert. ist doch nicht mehr dein problem wenn sich einer die karre flott macht und wieder damit rumfährt.
gekauf wie gesehen kannst du aber genauso reinschreiben. du solltest wenn du den wagen nicht als bastlerfahrzeug deklarierst auf jeden fall auf umbauten und mängel hinweisen und dies auch im kaufvertrag aufführen, somit bist du eigendlich auch auf der sicheren seite.

MfG joe
 
Moin,

gib doch mal bei Herrn Google "neues Gewährleistungsrecht" ein.

Dort kann man untern anderem auch Tipps einsehen, wie zB " Gewährleistung ausschließen".
 
also die klausel gebraucht wie gesehen gibt es schon seit jahren nicht mehr, gerade im gebrauchtwagengeschäft sind die gesetze in letzter zeit immer wieder zum schutz dese käufers (teilweise auch mit recht) verändert worden. wenn du dem käufer allerdings alles über das auto, auch über die ´extras´ erzählt hast, dürfte es aber da keine probleme geben...
ansonsten hat er 14 tage uneingeschränktes rückgaberecht, egal ob ein mängel vorliegt oder nicht. naja, reingucken kann man eh nicht überall und letztenendes ist es ja auch ein gebrauchtes auto, also soll er sich net so anstellen... neuerdings gilt ja ein fahrzeug schon als unfallwagen, wenn mal ein kotflügel getauscht worden ist, da sag ich nur s_niko1 ...
also bis denne
 

Ähnliche Themen

Hilfe: Zurück zum Concert II in A6 B4 Bj 2002

Sucheingaben

hilfe beim autoverkauf

,

hilfe bei autoverkauf

Zurück
Oben