import_Starbuck
Neuer Benutzer
- Beiträge
- 2
Gewährleistung
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Im Juni vergangenen Jahres habe ich einen VW Golf III TDI bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Leider konnte mir der Händler kein Scheckheft usw. aushändigen, gab mir jedoch -vor Zeugen- sein Wort, dass er das Fahrzeug selbst vor kurzem gründlich warten habe lassen. Schäden wären keine vorhanden, somit habe ich den Kaufvertrag unterschrieben, nachdem in diesem die ganz normale 1-jährige Gewährleistung ohne irgendwelche Ausschlüsse angegeben ist.
Jetzt trat ein Schaden des Klimaanlagen-Kompressors auf. Ohne besondere Vorwarnung blockiert die Spannrolle, über die der Kompressor durch den Keilrippenriemen angetrieben wird. Das heißt, ich kann nicht mehr weiterfahren um Folgeschäden an der Elektrik zu vermeiden.
Ich habe dem Händler den Schaden mit Aufforderung einer Kostenübernahme schriftlich angezeigt, inkl. einer 1-wöchigen Frist zwecks Nachbesserung. Diese Frist ist zwar noch nicht abgelaufen, aber ich habe mit ihm trotzdem telefoniert, um zu sehen was er sagt. Er teilte mir mit, dass er den Schaden von voraussichtlich € 900 - € 1.100 "auf gar keinen Fall nach dieser Zeit" zu 100% übernehmen will (offenbar nur max. 50%), denn die aktuelle Rechtslage sähe nach sechs Monaten eine Beweislast bei mir vor, indem ich nachweisen müßte, dass der Schaden im Lager der Rolle schon beim Kauf bestand. Ist es nicht eher andersherum??
Für schnelle Hilfe hier schon vorab ein großes
!
Starbuck
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Im Juni vergangenen Jahres habe ich einen VW Golf III TDI bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Leider konnte mir der Händler kein Scheckheft usw. aushändigen, gab mir jedoch -vor Zeugen- sein Wort, dass er das Fahrzeug selbst vor kurzem gründlich warten habe lassen. Schäden wären keine vorhanden, somit habe ich den Kaufvertrag unterschrieben, nachdem in diesem die ganz normale 1-jährige Gewährleistung ohne irgendwelche Ausschlüsse angegeben ist.
Jetzt trat ein Schaden des Klimaanlagen-Kompressors auf. Ohne besondere Vorwarnung blockiert die Spannrolle, über die der Kompressor durch den Keilrippenriemen angetrieben wird. Das heißt, ich kann nicht mehr weiterfahren um Folgeschäden an der Elektrik zu vermeiden.
Ich habe dem Händler den Schaden mit Aufforderung einer Kostenübernahme schriftlich angezeigt, inkl. einer 1-wöchigen Frist zwecks Nachbesserung. Diese Frist ist zwar noch nicht abgelaufen, aber ich habe mit ihm trotzdem telefoniert, um zu sehen was er sagt. Er teilte mir mit, dass er den Schaden von voraussichtlich € 900 - € 1.100 "auf gar keinen Fall nach dieser Zeit" zu 100% übernehmen will (offenbar nur max. 50%), denn die aktuelle Rechtslage sähe nach sechs Monaten eine Beweislast bei mir vor, indem ich nachweisen müßte, dass der Schaden im Lager der Rolle schon beim Kauf bestand. Ist es nicht eher andersherum??
Für schnelle Hilfe hier schon vorab ein großes
Starbuck
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: