Gewährleistung

import_Starbuck

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Gewährleistung

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Im Juni vergangenen Jahres habe ich einen VW Golf III TDI bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Leider konnte mir der Händler kein Scheckheft usw. aushändigen, gab mir jedoch -vor Zeugen- sein Wort, dass er das Fahrzeug selbst vor kurzem gründlich warten habe lassen. Schäden wären keine vorhanden, somit habe ich den Kaufvertrag unterschrieben, nachdem in diesem die ganz normale 1-jährige Gewährleistung ohne irgendwelche Ausschlüsse angegeben ist.

Jetzt trat ein Schaden des Klimaanlagen-Kompressors auf. Ohne besondere Vorwarnung blockiert die Spannrolle, über die der Kompressor durch den Keilrippenriemen angetrieben wird. Das heißt, ich kann nicht mehr weiterfahren um Folgeschäden an der Elektrik zu vermeiden.

Ich habe dem Händler den Schaden mit Aufforderung einer Kostenübernahme schriftlich angezeigt, inkl. einer 1-wöchigen Frist zwecks Nachbesserung. Diese Frist ist zwar noch nicht abgelaufen, aber ich habe mit ihm trotzdem telefoniert, um zu sehen was er sagt. Er teilte mir mit, dass er den Schaden von voraussichtlich € 900 - € 1.100 "auf gar keinen Fall nach dieser Zeit" zu 100% übernehmen will (offenbar nur max. 50%), denn die aktuelle Rechtslage sähe nach sechs Monaten eine Beweislast bei mir vor, indem ich nachweisen müßte, dass der Schaden im Lager der Rolle schon beim Kauf bestand. Ist es nicht eher andersherum??

Für schnelle Hilfe hier schon vorab ein großes
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!

Starbuck
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nach dem neuen Schuldner und Gewährleistungsrecht gilt bei Kauf eines Gebrauchten Kaufgegenstandes von Gewerblichem Händkler an Privatem Endverbraucher folgendes:

Der Verkäufer muss ein Gewährleistung füt den Zeitraum von 12 Monaten stellen für Fehkerfreiheit und zugesicherten Eigenschaften.

Bei Mangeleintritt reicht in den ersten 6 Monaten nach Kaufabschluss die Mängelrüge des Käufers. Der Verkaüfer muss darlegen,dass er nicht Schuldhaft gehandelt hat.

Nach 6 Monaten muss der Käufer dem Verkäufer schuldhatfes Verhalten nachweisen (Beweisslastumkehr)

So gesehen hat der Verkäufer den Sack zu gemacht.s_fuch2

Versuche es mal andesrs rum:
Der Verkäufer muss dir die Eigenschaft zusichern, dass die Klimaanlage i.O. war.
Dafür hat der eine Zertufizierung vorzulegen (Tüv, DEKRA oder einen Sachverständigenkollegen)

Liegt das Zertifikat vor? ->shit

Wenn nein, so versuche miitels Anwalt der Sachverhalt so hin zumstellen, das der Verkäufer diesen Magel kante und deswegen die zugesicherten Eigenschaften nicht Verbrieft (durcht die fehlende Gebrauchtwagenzertifizierung)

Zudem ist die Frage erlaugt, warum keine Versicherung abgeschlossen wurde (Garata, EMBIC..)
Die hätte das übernommen, wenn auch ggf Anteilmässig.

Frage ausserdem mal unauffällig bei VW-Kundenbetreuung nach, ob esbei defekten Klimakomprssoren eine Kulanzbeteiligung gibt.
Die wollen allerdings Servicenachweise haben.

Bernhard
 
Vielen Dank Bernhard,

das mit der Beweislastumkehr ist zwar nicht so toll, aber ich danke Dir trotzdem für diese Antwort - super!

Starbuck
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