Gewährleistung / Garantie für Pfusch

BlackNoir

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Servus,


ich habe mir endlich einen Golf gekauft. Dieser wurde für 2K8 € vom Händler angeboten ...

Bei der Laufleistung von 180T waren kleinere Reperaturen kein Problem also direkt beim Kauf schon die Teile mitgenommen und los ...

Servolenkung instand gesetzt, Rückleuchten usw. ...

Als ich den Zahnriemen wechseln wollte und den Motor auf OT drehen wollte, hatte ich die 10.9er Schraube vom Nockenwellenrad in der Hand (aber nur zur Hälfte) ....

Mir ist aufgefallen das die Bruchstelle schon ziehmlich grau aussieht, also nicht frisch abgerissen ist, auch ist das Gewinde vorne an der Nocke so ziemlich ausgenudelt... Mit Schraubenfest wurde das Ganze dann wohl zum halten gebracht ...

Alles in allem eine scheiß Arbeit...

Nun zu meinem Problem: Die Inspektion wurde bei 90T von einer Pfuscherwerkstatt die mittlerweile pleite ist durchgeführt ...

Mein jetziger Händler will sich davon nix annehmen, da das Fahrzeug ohne Garantie verkauft wurde...

Ist es Möglich wenigstens einen Teil ersetzt zu bekommen ? Hat jemand schon so etwas gehabt ?


Danke,


Christian
 
Mein jetziger Händler will sich davon nix annehmen, da das Fahrzeug ohne Garantie verkauft wurde...

wie bekommt man das denn hin?? händler müssen doch eigentlich garantie geben!
...es sei denn natürlich, man unterschreibt ihm, dasss er keine geben brauch. wobei ich mir immernoch nicht sicher bin, ob das zulässig ist.
 
soweit ich weiss ist bei privatverkauf, auch vom händler (kann er irgendwo klein auffen vertrag schreiben) keine Gewährleistung/ Garantie
 
Originally posted by Schraubi-Schlumpf@22.07.04 - 16:13
Mein jetziger Händler will sich davon nix annehmen, da das Fahrzeug ohne Garantie verkauft wurde...

wie bekommt man das denn hin?? händler müssen doch eigentlich garantie geben!
...es sei denn natürlich, man unterschreibt ihm, dasss er keine geben brauch. wobei ich mir immernoch nicht sicher bin, ob das zulässig ist.

[/b][/quote]
Zur Sache an sich kann ich leider nix sagen, aaaaber mal was allgemeines:
Garantie ist eine freiwillige Sache, die man als Privatperson oder Händler gegen kann, aber nicht muss.
Gewährleistung ist dagegen als Gesetz im BGB verankert, da kann sich ein Händler nicht vor drücken (eine Privatperson kann die aber ausschließen).
In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, ab dem sechsten Monat liegt die beim Käufer.
Bei Kauf von privat liegt die Beweislast dagegen sofort beim Käufer.


Ein Gutachten würde eventuell weiter helfen, dann könnte man den Händler eventuell für haftbar machen, egal ob er was vom Mangel wusste oder nicht.
Ob das wirklich klappt steht aber in den Sternen.


gruß der noob
hippi.gif
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also 2800 hätte ich für den nie ausgegeben. Was du jetzt so an mängeln erzählst noch nichtmal 1000.

Wenn die Schraube versenkt ist, bleibt ja fast nur ausbohren.
 
also bis jetzt habe ich bei jedem händler die gebrauchtwagengarantie bekommen. und weil bei einem auto sogar ein anderer motor drinnen war (nicht nachweisbar) habe ich sogar noch 2 Jahre Motorgarantie auf gut Deutsch bekommen. Hatte noch nie Probleme bei dem Auto. Nur kleinere Sachen und die gingen alle auf Garantie. War aber halt kein VW sondern ein Toyota. Naja bin aber mit meiner jetzigen VW-Werkstatt sehr zufrieden.

Erkundige dich mal beim Rechtsschutz? Vielleicht können die dir weiterhelfen !

lg
pepi
 
Hallo zusammen,


also ich habe gerade mit dem ÖAMTC gesprochen ....

Die Gewährleistung muss er mir geben, aber ...

Da ich die Reperatur selber durchgeführt habe, keine Gewährleistung mehr ...

Die 1. 6 Monate muss der Verkäufer für die Mängel aufkommen...

lg


christian
 

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