R
_Rollercoaster_
Hallo liebe Forengemeinde! :wink:
folgender Fall:
es bahnt sich ein Rechtsstreit nach einem Gebrauchtwagenkauf an, ich bin der Käufer.
Vor zwei Tagen habe ich dem Verkäufer eine E-Mail mit Auflistung der vom TÜV + Werkstatt festgestellten Mängel geschickt und ihn zur Kontaktaufnahme aufgefordert.
Gestern von ihm die mündliche Aussage, dass er sich "Montag Dienstag" telefonisch bei mir melden will.
Ich will aber, dass er sich schriftlich äußert.
Wie formuliere ich das nun am besten in einer E-Mail?
Z.B.:
"Sehr geehrter Herr blabla,
wie bereits telefonisch besprochen, erwarte ich spätestens bis Dienstag Abend ihre Stellungnahme.
Ich möchte Sie jedoch bitten diese, zur besseren Handhabung der Informationen, auf schriftlichem Wege zu äußern.
MfG blabla"
Ist das okay so oder völliger Schmarren? :D
Gruß!
folgender Fall:
es bahnt sich ein Rechtsstreit nach einem Gebrauchtwagenkauf an, ich bin der Käufer.
Vor zwei Tagen habe ich dem Verkäufer eine E-Mail mit Auflistung der vom TÜV + Werkstatt festgestellten Mängel geschickt und ihn zur Kontaktaufnahme aufgefordert.
Gestern von ihm die mündliche Aussage, dass er sich "Montag Dienstag" telefonisch bei mir melden will.
Ich will aber, dass er sich schriftlich äußert.
Wie formuliere ich das nun am besten in einer E-Mail?
Z.B.:
"Sehr geehrter Herr blabla,
wie bereits telefonisch besprochen, erwarte ich spätestens bis Dienstag Abend ihre Stellungnahme.
Ich möchte Sie jedoch bitten diese, zur besseren Handhabung der Informationen, auf schriftlichem Wege zu äußern.
MfG blabla"
Ist das okay so oder völliger Schmarren? :D
Gruß!