Gebrauchtwagenkauf - Gewährleitsung?

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Nata

Hallo

Ich habe mir vor ca. 3 Wochen ein Audi A3 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Allerdings steht im Kaufvertrag nichts von Gewährleistung. Nachdem ich das Auto jetzt in einer Werkstatt wegen klappern bei Gang einlegen abchecken lassen hab nichts schlimmes wenn man das reparieren wollte würde es ca. 100-150 € kosten , meinte der KFZler ich hätte bei dem Gebruachtwagenhändler noch mind. 1 Jahr Gewährlleistung auch wenn es nicht im Kaufvertrag drin steht!

Stimmt das?

Mfg

nata
 
Ja das stimmt. Es muss halt lediglich der Verkäufer im Kaufvertrag als die Firma bzw. als gewerblicher Verkäufer angegeben sein. Dort darf halt keine Privatperson stehen. Wenn dann solltest du das ziehmlich zeitnah vornehmen bzgl. dem Anspruch, denn nach den ersten 6 Monaten nach Kauf sieht es minimal schlechter für dich aus bezüglich Garantieansprüchen.
Aber du musst ihn erstmal kontaktieren. Evtl. sagt er, dass er es nur bei Audi repariert haben will.
 
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bestehen 2 Jahre lang und stehen einem Verbaucher, der von einem Unternehmer etwas kauft, immer zu. Das muss auch nicht gesondert im Kaufvertrag geregelt sein. Übrigens ist diese gesetzliche Bestimmung auch nicht einseitig abdingbar. Also, keine Sorge!
 
Ok vielen Dank! :)

Und was wenn er es verweigert und nicht machen will?
 
Dann wäre er ziehmlich dämlich, da ihm garnix anderes übrig bleibt. Repariert muss es ja werden und das würde ich dann aber bei Audi machen lassen. Sollte er dann die Kosten bis dahin immer noch nicht übernehmen wollen, so wird das an deinen Anwalt gehen und dann kommen halt die Anwaltskosten auch noch auf ihn zu.
 
Ja, der Händler ist dazu verpflichtet, dir in deinem Fall Gewährleistung zu geben. Er hat gar keine andere Möglichkeit und wird jeden Prozess verlieren.
 
Vielen vielen Dank!

Gilt die Gewährleistung eigentlich für alles...Getriebe, Motor....auch?

Gruß

Nata
 
Nicht auf Verschleißteile. Es muss halt sozusagen ein außergewöhnlicher Schaden sein, der nicht üblich ist bei entsprechendem Alter/Laufleistung. Das sind oftmals sehr individuelle Entscheidungen. Und es hängt natürlich auch stark davon mit ab, wie lange der Kauf schon zurückliegt. Hast du den Wagen beispielsweise einen Tag und die Bremsbeläge sind dann soweit abgenutzt, dass sie Eisen auf Eisen sind, dann wird sich das natürlich anders verhalten, als wie wenn du den Wagen 11 Monate hast und bist bereits 60.000 km damit gefahren.
 
Ja dachte ich mir schon dass Verschleis nich dazu gehört.
Ja wie gesagt ich hab meinen seit 3 wochen und möchte das blöde ruckeln bei schalten weghaben (Gestell der Gangschaltung is lose - unten am Auto). Das war schon paar tage nach dem ich ihn gekauft hab. Das is ja dann kein verschleis!?

Das möchte ich auch ausnutzen und machen lassen.

die vorderen Bremsen muss ich nächsten Monat neu machen lassen- das muss ich zahlen, das is klar.

Der Wagen is so in einem top zustand
 
Irgendwo ist es schon Verschleiß, da es ja aufgrund der Schaltvorgänge soweit gekommen ist. Aber da es kein üblicher Schaden ist und es zudem auch noch im Prinzip sofort ab Kauf vorhanden war, ist das meiner Meinung nach ein Teil, der voll unter die Gewährleistung fällt.
 
Das gesetzliche Gewährleitungsrecht ist nicht disponibel. Das heisst, du hast auf jeden Fall zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche, auch wenn es im Vertrag nicht expilzit geregelt ist...
 

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