wie habe ich mich zu verhalten, wenn ein gebrauchtwagenhändler einen berechtigten anspruch meinerseits, eine gewährleistung ablehnt und das auto im mai 2011 von ihm gekauft wurde, den mangel hatte ich bereits ein tag später gemeldet und in einer freien werkstatt feststellen lassen, es handelt sich um eine ausgeschlagene antriebswelle an ein vw passat die vermutlich durch ein defekt der gummimanschette aufgetreten ist. dies allerdings beim vorbesitzer.es erfolgte eine antrag bei pro garant (Versicherung für gebrauchtwagen) zwecks kostenübernahme der reparatur.
dies wurde abgelehnt mit verweiss, das der schaden beim vorbesitzer aufgetreten ist. der defekt wurde mir heute in einer vw werkstatt nochmals bestätigt, es erfolgte auch eine vorstellung des autos in einer werkstatt vom Autohändler im oktober mit dem hinweis das kein fehler vorliegt und ich das flattern , was zeitweise auftritt beobachtebn sollte. Reparaturkosten ca 600 euro
dies wurde abgelehnt mit verweiss, das der schaden beim vorbesitzer aufgetreten ist. der defekt wurde mir heute in einer vw werkstatt nochmals bestätigt, es erfolgte auch eine vorstellung des autos in einer werkstatt vom Autohändler im oktober mit dem hinweis das kein fehler vorliegt und ich das flattern , was zeitweise auftritt beobachtebn sollte. Reparaturkosten ca 600 euro