Garantie

UU99

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Hallo zusammen - bin Neu und bring schon ein Problem mit ...
Fahr seit Nov. 2011 einen Touran 07/2003 mit 85 KwH ....
Habe den beim Händler gekauft mit 78000km und nach ner Woch wurde ein Fehler an der L.Sonde festgestellt (Motorwarnleuchte) - Fehler wurde gelöscht ... gestern ist die Warnleuchte wieder aufgetaucht und Fehler wurde ausgelesen ...17440 Geber für NOX Signal zu groß sporadisch ... 17478Geber für Nox G295 , Heizungskontrollsignal Kurzschluss nach Plus statisch ...
Mir wurde gesagt die L.Sonde sei defekt und müßte repariert werden ... 424Euro .... Habe dann nach meiner garantie gefragt (Gebrauchtwagen ) und denen gesagt das ich jetzt 80000km drauf habe und das Auto 5 Monate habe .... Die Antwort war dann , das Sie die Arbeitszeit übernehmen und ich die Sonde zahlen muß ... ca 250Euro ....

Für was habe ich dann ne Garantie ... und wenn der Fehler schon nach ner Woche aufgetaucht ist .... zumal nach dem Auslesen von gestern die Leucht wieder aus ist.... werde ich da über den Tisch gezogen ... Es ist ein Audi VW Händler ...
Könnt Ihr mir helfen ...

Danke
 
Du musst es nicht zahlen. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer. Belese dich mal etwas mit dem BGB, damit du rechtmäßig fit bist. Klar will er das nicht zahlen, aber das hilft ihm nichts. Dauerhaftes Löschen ist ja auch keine Fehlerbehebung. Du musst vorallem was schriftlich auf der Hand haben, dass der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf aufgetreten ist und nicht behoben wurde.

Es ist jetzt auch kein wirkliches Geheimnis, dass die NOX-Geber oft kaputt gehen bei den FSI-Motoren.

Also kurzum: Er muss den Fehler beheben, egal wie und dich dürfte das nichts kosten. Zur Not musst du dir halt rechtliche Unterstützung (Anwalt) holen.
 
Danke fuchs_100

Hast mir vielleicht ein auszug aus dem BGB - oder einen LINK - nicht das ich den ganzen Schmöker durchwälzen muss :-) - so wie ich den Händler bzw. den Verkäufer kenn , muss ich dem das vor die Nase halten sonst geht da ohne Rechtschutz garnix ...
 
Hallo war heute bei dem Händler
Arbeitszeit übernimmt er und 60% vom Material .... ca. 200Euro soll ich bezahlen ... auf §476 ist er nicht eingegangen - beim Kauftag sei alles i.o. gewesen ... das käme mal vor .. und der § zählt da nicht .... er meinte er müßte es beweisen und beim Kauftag hätte die Sonde noch funktioniert ....
 
Würde denn die Aussage, eventuell auch noch mit Zeugen der Werkstatt, nicht ausreichen um es zu beweisen? Soweit ich weiss schreibt das BGB ja keine besondere Form des Beweises vor.
 
Nö, das reicht keinesfalls. Das lustige ist ja, dass er es garnicht beweisen kann.

Wenn dann wird das eh ein Rechtstreit werden und dann wir das Gericht ein Gutachten des Verkäufers verlangen und sowas kann und wird dir niemand bescheinigen, dass beim Kauf der NOX-Sensor in Ordnung war.
 
Soll heisse, das Gutachten hätte wenn dann schon bei Lieferung erstellt werden müssen. Sowas macht ja aber keine auf Verdacht hin. Ok, dann kann ich dem TO nur raten nochmal zum Autohaus zu gehen. Selbst 200€ sind 200€ zuviel.
 
Richtig und selbst das wäre schon problematisch gewesen durch Ein- und Ausbau. Das hängt natürlich auch davon ab, ob man sich den Ärger wirklich antun möchte. Viele wollen das nicht und schlucken die paar hundert Euro. Ich würde sogar sagen, dass die meisten nicht für ihr Recht kämpfen, vorallem bei geringeren Summen.
 
Der Verkäufer hat sich gemeldet - sind schon bei 120Euro Brutto .... und er fügte hinzu er sei nur der Vermittler bei diesem Verkauf gewesen ... und der Eigentümer sei nur eine Privatperson ....
 
Wer steht als Vertragspartner im Kaufvertrag? Also als Verkäufer?

Ich denke schön langsam wird ihm das auch bewusst, in welcher Situation er sich befindet.
 
Hallo zusammen - tja Pech gehabt - es steht der Vorbesitzer drin und er hat nur (jetzt im nachhinein) als Vermittler gehandelt --- also von privat zu privat ... könnte mich in Ars.. !
 
Das ist ärgerlich, da wurdest du wohl getäuscht. Aber rechtlich von seiner Seite aus natürlich in Ordnung. Demnach hast du keinerlei Gewährleistung, oder war der Vorbesitzer, also der Vertragspartner keine Privatperson?
 
Sowas ist wirklich ärgerlich. Aber dafür wirst du beim nächsten mal den Vertrag sehr genau studieren und mehr nachfragen.
 
und mit Sicherheit dieses Autohaus nicht weiterempfehlen bzw. meinen Teil der Mundpropaganda leisten !
 
Zumindest aber würde ich diesem Autohaus noch sagen, dass sie dich ruhig hätten darauf hinweisen können, dass sie nicht selbst verkaufen sondern nur den Mittelsmann spielen. Fiel denn im Gespräch mal das Wort "Mittelsmann" oder "Privatverkauf"? Ich würde ggf. nochmals zum Autohaus und mal etwas für Aufruhr sorgen. Ob es letztlich Erfolg hätte, weiss ich nicht, aber versuch doch mal mit dem "Verkäufer" zu sprechen und etwas von "arglistiger Täuschung" zu erwähnen. Bin kein Jurist, daher kann ich dir auch nichts genaues sagen. Ich würde es dennoch versuchen.

Wer in einem Autohaus ein Auto anschaut und dann auch kauft, der rechnet ja eher weniger damit, dass es sich dabei nicht um das Eigentum des Autohauses handelt. Von daher hätte man dich schon darauf hinweisen sollen.
 

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