Hallo Passatianer,
ich habe letzte Woche einen Passat 1,9 TDI (115PS, BJ 2000) gebraucht von einer Privatperson gekauft. Bei Probefahrt war alles o.k. Leider musste ich jetzt bei der ersten richtigen Fahrt auf der BAB feststellen, dass die Kiste mit angelegten Ohren und bergab nur ca. 170km/h erreicht. Ab 3000 Touren keinerlei merkliche Leistungszunahme. Bis 3000 läuft er ok.
Nach Recherchen hier im Forum (ich benutze auch die Suchfunktion) hat sich herauskristallisiert, dass es der Luftmengenmesser sein könnte.
Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage:
Der Vorbesitzer hat den Passat vor ca. einem halben Jahr bei einem VAG-Händler gekauft. Eine VW PerfektPro Gebrauchtwagengarantie wurde auch abgeschlossen (Kundendienstheft ist vollständig und o.k.).
Die Rückgabe an den Verkäufer dürfte schwierig sein, da er als Privatmann unter Ausschluss von Gewährleistung verkauft hat.
Wenn ich jetzt zum VW-Händler gehe, um das Problem beheben zu lassen, was greift dann? Die Gewährleistung, die der Händler nach EU-Recht für 1 Jahr gewähren muss, oder die Gebrauchtwagengarantie?
Gebrauchtwagengarantie wäre dumm, da über 100.000 km nur noch 40% der Materialkosten bezahlt werden.
Ist die 1jährige Gewährleistung eigentlich an das Fahrzeug oder an den Käufer gebunden (klingt irgendwie doof die Frage)?
Herzliche Grüße und schon mal Danke für die Antworten
Gewekin
ich habe letzte Woche einen Passat 1,9 TDI (115PS, BJ 2000) gebraucht von einer Privatperson gekauft. Bei Probefahrt war alles o.k. Leider musste ich jetzt bei der ersten richtigen Fahrt auf der BAB feststellen, dass die Kiste mit angelegten Ohren und bergab nur ca. 170km/h erreicht. Ab 3000 Touren keinerlei merkliche Leistungszunahme. Bis 3000 läuft er ok.
Nach Recherchen hier im Forum (ich benutze auch die Suchfunktion) hat sich herauskristallisiert, dass es der Luftmengenmesser sein könnte.
Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage:
Der Vorbesitzer hat den Passat vor ca. einem halben Jahr bei einem VAG-Händler gekauft. Eine VW PerfektPro Gebrauchtwagengarantie wurde auch abgeschlossen (Kundendienstheft ist vollständig und o.k.).
Die Rückgabe an den Verkäufer dürfte schwierig sein, da er als Privatmann unter Ausschluss von Gewährleistung verkauft hat.
Wenn ich jetzt zum VW-Händler gehe, um das Problem beheben zu lassen, was greift dann? Die Gewährleistung, die der Händler nach EU-Recht für 1 Jahr gewähren muss, oder die Gebrauchtwagengarantie?
Gebrauchtwagengarantie wäre dumm, da über 100.000 km nur noch 40% der Materialkosten bezahlt werden.
Ist die 1jährige Gewährleistung eigentlich an das Fahrzeug oder an den Käufer gebunden (klingt irgendwie doof die Frage)?
Herzliche Grüße und schon mal Danke für die Antworten
Gewekin