Garantie auf bereits getauschtes Teil?

import_Bernd

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Hi Leute,


neben anderer Mängel ist bei meinem Golf im April 2002 das Kombiinstrument (weil die Anzeige der MFA ausviel) getauscht worde. Kulanz 100% da Auto unter 1 Jahr alt....

Jetzt vor einer Woche ist das Ganze wieder passiert. Diesmal hatte ich einen Wackler, ein druck (LEICHT) links und rechts auf das K-Instrument zeigt mal die MFA ANzeige und mal nicht (typischer Wackler halt) dann nach einigem hin und her ging die Wegfahrsperre an und nichts ging mehr.

Jetzt das Problem: der Händler hat das Kombiinstrument wieder getauscht und hat jetzt 70% Kulanz gewährt. (Auto ist 1,5Jahre alt..wäre also "normale" Kulanz)

Sollte ich nicht 100% Kulanz erwarten können, da das instrument ja eigentlich nur 11 Monate alt ist.

Was meint Ihr rechtlich dazu? (das ich da nochmal hinfahre is sowieso klar....)

Grüße
Bernd
 
...war gerade beim Händler >> Das von Michael748 und julian stimmt leider....Jetzt ruf ich trotzdem nochmal bei der "HOTLINE" an...bei sovielen Fehler (kleinen aber nervenden) die mein Auto bisher hatte sehe ich das mit der Rechnung nicht ein..

Grüße und danke für Eure Infos...
Bernd
 
So, damit da mal Ordnung reinkommt:

Wenn das Kombiinstrument defekt ist, wird es innerhalb der Garantie kostenlos ausgetauscht (solange kein Eigenverschulden Bernds für den Defekt nachgewiesen werden kann). Die Garantie verlängert sich deshalb nicht, da das Gerät kostenlos ausgetauscht wurde.

Kauft Bernd dagegen ein Kombiintrument oder muß es bezahlen, bekommt er ab dem Kaufzeitpunkt die 12 Monate (Sachmangelgesetz usw.) Garantie. Geht das Intrument nach 11 Monaten kaputt, bekommt er kostenlos ein neues, die Garantie gilt aber weiterhin am dem Kaufdatum des alten Geräts.
 
achso, eine PN an dich..wo sind denn die anderen Beiträge ....
confused.gif


Aber jetzt bin ich wieder etwas schlauer....

Grüße
Bernd
 

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