Moin,
ich habe gestern ein Bußgeldbescheid erhalten, der an mich (Fahrzeughalter) adressiert ist. Allerdings bin ich nicht gefahren, sondern mein Sohn. Ich möchte jedoch ungerne seinen Namen angeben und versuchen das irgendwie anders zu lösen. Ich vermute es gibt da 2 Möglichkeiten: 1. Das ganze auf mich zu nehmen (was mit einem Punkt verbunden wäre) oder angeben ich weis nicht wer der Fahrer war. Was würde dann in solch einem Fall passieren? Ich habe gelesen, dass es dann möglich ist das ein Fahrtenbuch zu führen ist. Wie lange wäre denn solch ein Buch zu führen? Online steht dazu 6-12 Monate (quelle: ••• Fahrerermittlung - Wann und wie findet diese statt?), wovon hängt da die Länge ab? Und wie warscheinlich ist es, dass solch ein Fahrtenbuch überhaupt verhängt wird?
ich habe gestern ein Bußgeldbescheid erhalten, der an mich (Fahrzeughalter) adressiert ist. Allerdings bin ich nicht gefahren, sondern mein Sohn. Ich möchte jedoch ungerne seinen Namen angeben und versuchen das irgendwie anders zu lösen. Ich vermute es gibt da 2 Möglichkeiten: 1. Das ganze auf mich zu nehmen (was mit einem Punkt verbunden wäre) oder angeben ich weis nicht wer der Fahrer war. Was würde dann in solch einem Fall passieren? Ich habe gelesen, dass es dann möglich ist das ein Fahrtenbuch zu führen ist. Wie lange wäre denn solch ein Buch zu führen? Online steht dazu 6-12 Monate (quelle: ••• Fahrerermittlung - Wann und wie findet diese statt?), wovon hängt da die Länge ab? Und wie warscheinlich ist es, dass solch ein Fahrtenbuch überhaupt verhängt wird?