EU-Kommission strebt Neudefinition der Motorrad-Führerscheinklassen an

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EU-Kommission strebt Neudefinition der Motorrad-Führerscheinklassen an

Die EU-Kommission strebt eine Neudefinition der Motorrad-Führerscheinklassen an, die europaweit harmonisiert werden sollen. Das Projekt ist umstritten und birgt auch eine Menge Zündstoff. In der Szene wird u.a. der fehlende Einschluss der Klasse A1 in die Klasse B kritisiert.
Das Kollegium der Kommissare hatte auf seiner Sitzung am 21. Oktober in Straßburg eine neue Initiative zur Harmonisierung der Führerscheinbedingungen in Europa beschlossen. So soll erstmals europaweit ein einheitlicher Mopedführerschein eingeführt werden. Dieser kann ab 16 Jahren erworben werden und setzt eine theoretische Prüfung voraus.
Für die Leichtkraftradklasse A 1 wird ergänzend zur Leistungs-obergrenze von 11 KW ein Leistungsgewicht von maximal 0,1 KW pro Kilogramm eingeführt. Ein 11 KW Leichtkraftrad muss also mindestens 110 Kg wie-gen. Auf eine Harmonisierung der Ein-schlussregelung der Klasse A 1 in die Klasse B verzichtet die Kommission. So bleibt es bei den in Europa sehr uneinheitlichen Regelungen. Während etwa in Italien jeder Inhaber eines Führer-scheins der Klasse B auch 125er Leichtkrafträder und –roller fahren darf, gilt diese Regelung in Deutschland nur für die Führer-scheine, die vor dem 1. April 1980 erworben wurden.
Gravierende Änderungen sieht der Kommissionsentwurf für die Motor-radklasse A vor. Während einerseits die maximale Leistung der be-schränkten Klasse A für Einsteiger von jetzt 25 KW auf 35 KW erhöht werden soll, wird andererseits ein Leistungsgewicht von maximal 0,2 KW pro Kg eingeführt. Ein 35 KW Motorrad muss daher mindestens 175 Kg wiegen. Eine weitere Begrenzung soll es der Industrie unmöglich ma-chen, Big Bikes per Drosselkit für die Anfängerklasse passend zu machen. Das so genannte „Downtuning“ wird nur für Motorräder mit maximal 70 KW zugelas-sen. Auch der Aufstieg von der beschränkten auf die unbe-schränkte Klasse A soll erschwert werden. Zum einen beträgt die Bewährungszeit zukünftig 3 statt 2 Jahre, zum anderen wird für den Übergang eine praktische Aufstiegsprüfung verlangt.

Der Direkteinstieg für ältere Anfänger bleibt möglich, allerdings soll er erst ab 24 Jahren erlaubt sein. Bislang sieht die europäische Regelung 21 Jahre vor, in Deutschland gilt seit längerem ein Min-destalter von 25 Jahren.
Ex-IVM-Hauptgeschäftsführer und Unternehmenberater Dr. Hubert Koch: "Die weiter bestehende Ungleichheit der Regelungen widerspricht dem europäischen Harmonisierungsgedanken total.“ Koch hofft, dass hier während der kommenden Beratungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament noch vernünftige Änderungen eingebracht werden können. „Zumindest die unsinnige 80 km/h-Beschränkung für 16- und 17-jährige Fahrer sollte im Zuge der Harmonisierung ebenso abgeschafft werden wie die Bindung der Einschlussregelung an das Datum 1. April 1980“.
Der Entwurf der EU-Kommission:
Klasse AM: 16 Jahre, theoretische Prüfung, 14 Jahre möglich, nur auf nationalem Hoheitsgebiet
Klasse A1: 16 Jahre, theoretische und praktische Prüfung
Klasse A2: 18 Jahre, theoretische und praktische Prüfung (keine Theorie für Inhaber der Klasse A1)
Klasse A: 21 Jahre für stufenweisen Zugang mit mindestens dreijähriger Erfahrung mit einem Fahrzeug der Klasse A2; nur beschränkte praktische Prüfung
Klasse A: 24 Jahre für unmittelbaren Zugang; theoretische und praktische Prüfung.
 
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