Eine Extraladung Blinker?

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S

Samply

Hi,

ich hab mal ne rechtliche Frage. Beim G4 ist´s ja möglich Anstelle der NSW noch einen Blinker einzubauen. Im Endeffekt also zwei pro Scheinwerfer...
Ist das erlaubt und muss es wenn ja eingetragen werden? Ich hoffe, dass sich jemand von euch damit auskennt,

ciao Samply
 
ABE

Hi Samply,
Du kommst ja auf Ideen...
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Ich würde mal als Basis, von der Allgemeinen Betriebserlaubnis auf das (Ersatz)-Teil Scheinwerfer an sich, ausgehen.
Die ABE bezieht sich auf den Scheinwerfer als Ganzes, so wie man diesen beim Händler bestellt. Entweder als Scheinwerfer mit Nebelleuchten, oder ohne NSW. Als drittes gibt es noch die Version mit Xenon-Licht mit dem Doppelblinker.
Wenn Du also an Deinem Scheinwerfer rumbastelst um Dir z.B. anstelle der fehlenden NSW einen zweiten Blinker in dem Scheinwerfer einzubauen, änderst Du damit das Bauteil an sich. Hiermit dürfte die ABE für die Scheinwerfer erlöschen.
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Das heißt, wenn Du diesen Umbau realisieren möchtest, wirst Du solch einen Extrablinker-Umbau in den Scheinwerfer beim TÜV bzw. der DEKRA vorführen und eintragen lassen müssen.
Aber hast Du das denn wirklich vor?
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Gruß
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Christian
 
äh
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wieso sollte das nicht erlaubt sein ? bei den xenon's sind ja
auch imgrundegenommen 2 blinder drin (wobei ist nur eine lampe + lichtleiter...)

ob da sich jemand drum kümmert, bezweifle ich.
 
Wenn Du statt der orangen Birnen auch noch diese SilverVisions (sind nur orange, wenn sie an sind) benutzt, fällt es eh nicht auf. Ob es nun zulässig ist weiss ich nicht, aber kannst ja vorm TÜV eine Birne rausnehmen
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Aber mal ehrlich, wieso nicht beim TÜV nachfragen, ob das einfach so zulässig ist oder was ne Abnahme kosten würde ?
 
Naja... bei den Xenon SW's geht das schlecht, weil der Lichtleiter
so orange eingefärbt ist. (Finde den Kontrast allerdings schon ganz gut...)
Da bringen die Silvervisions nix...

übrigens... da fällt mir auch ein, daß es durchaus paar spezies gibt,
die nebel und blinker umgedreht haben... und da braucht man glaub ich
auch keine sonderabnahme für... jedenfalls achtet da wirklich keine
sau beim tüv drauf....
 
Die Wahrscheinlichkeit mag recht gering sein, das solch ein Umbau einem beim TÜV auffällt, aber wenn das mal auffällt z.B. wenn nach einem Umfall das Auto mal ganz genau unter die Lupe genommen wird, kann das ein ziemliches Theater geben :mad:.
Ich würde jedenfalls in so einem Fall, wie mit dem Doppelblinker im Scheinwerfer, dem TÜV dies zeigen und dann eben die Abnahmegebühr bezahlen und die Sache ist geritzt
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Das muss aber jeder selber wissen....

Gruß
pirate2.gif
Christian
 
...

Hi,
danke für eure Meinungen, ich wollte mal wissen wie andere darüber denken. Ich werde dann doch mal beim TÜV nachfragen, das ist mir sicherer. Die sollen bloß keinen Stress deswegen machen, wenn doch dann sag ich es wären orangefarbene NSW
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Hi!

Mach' Dir mal keine Hoffungen...ich habe nicht mal beim TÜV oder Dekra die Einbauvorschriften von zusätzlichen Nebelscheinwerfern erfahren können. Das war wié beim Glückrad!
 
...

Dacht ich mir schon fast, die wissen doch alle nichts. Aber verkehrsgerecht soll das Auto trotzdem sein, da frag ich mich wie das gehen soll ... naja ich werds trotzdem versuchen fragen kostet ja nichts
 

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