Dashcams zulässig?

Seesle

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Hallo zusammen,ich möchte mir eine Dashcam zulegen. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob das zulässig ist, oder nicht.Kann mir jemand was dazu sagen?
 
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Naja ich seh das eher so, dass solange nichts passiert, bis du Videos veröffentlichst. Es gibt Urteile, aber da kann es auch ganz schnell wieder Urteile mit anderem Ausgang geben. Eine 100%ige gesetzliche Regelung gibt es meines Wissens nach nicht.
 
für den Privaten Gebrauch ist sie zulässig nur wenn du das Material dann vor Gericht verwenden willst bekommst du selbst eine Strafe.
 
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Das ist nicht ganz richtig. Es gibt sehr viele Gerichtsurteile dazu und der Tenor ist immer: Sie können als Beweismittel zugelassen werden, aber nur, wenn du den Datenschutz beachtest. Filmt das Ding die ganze Zeit mit, verletzt du Persönlichkeitsrechte. Die Verwendung und der Besitz sind nicht strafbar. Es sei denn, du lädst das bei YouTube etc. hoch. Dann gehts gegen den Datenschutz - lustig, wenn man mal überlegt, dass wir in Zeiten von NSA und Co. leben..aber egal ^^

Es ist als Beweismaterial erst dann zulässig, wenn du bzw. dein Anwalt beweisen kann, dass du die Dashcam erst dann an gemacht hast, als sich die Situation zugespitzt hat. Läuft es also die ganze Zeit mit, ist es in der Regel nicht zulässig. Fährt dir aber die ganze Zeit einer fast auf und fängt dann noch mit Hupe und Lichthupe an, kannst du in dem Moment die Kamera mitlaufen lassen, weil sich für dich eine Gefährdung anbahnt. Alles eine Sache der Argumentation und der Kenntnisse des Anwalts :D
 
carfan:
Gibt es dazu aktuelle Urteile?
Alle Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im/am Auto sind in Deutschland ja generell verboten.

Da mich die Anschaffung auch interessiert, würde ich gerne einige Szenarios abgeklärt haben.
 
für den Privaten Gebrauch ist sie zulässig nur wenn du das Material dann vor Gericht verwenden willst bekommst du selbst eine Strafe.

Na das führt ja dann eine Dashcam komplett ad absurdum, oder? Sie soll mir doch helfen meine Unschuld zu beweisen.
 
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Darfst du nicht, also so eine Cam da aufhängen, ich frag mich allerdings wie das ist, wenn du da ein Smartphone mit Kamerafunktion hängen hast...
 
Schaut mal hier: https://www.tipronet.net/news/auto-kamera-erfahrungen-tipps/ Ist eine relativ schöne Zusammenfassung einiger Urteile. Man sollte etwas aufpassen, da der Shop selbst Autokameras verkauft. Allerdings scheint mir der Beitrag doch sehr objektiv geschrieben sein. Zu den meisten Szenarien/Urteilen gibt es einen Quellenverweis.

@autofreak
Nein, das kommt wiederrum sehr auf den Richter an! Kann man pazschal also gar nicht sagen!
 
carfan:
Gibt es dazu aktuelle Urteile?
Alle Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im/am Auto sind in Deutschland ja generell verboten.

Da sich Carfan hier nicht zuckt, schreib ich mal was dazu. Eine Bekannte von mir ist Anwältin und schreibt ab und zu für den Verband, der für die Seite bussgeldkatalog.org zuständig ist. Von daher kann ich ganz klar sagen, dass der Text hier versiert ist: https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/

Da siehst du die Gerichtsurteile etc. Ich hab mich mit ihr da auch mal drüber unterhalten. Es kommt wirklich immer auf den Einzelfall an. Dein Anwalt kann dir das vor Gericht so auslegen, wie es passt. Aber generell darfst du erst dann Aufnahmen damit machen, wenn du merkt, dass diese Situation nun brenzlig für dich wird. Ansonsten gibts da Datenschutzprobleme.

Wie cunaca schon sagt:

Nein, das kommt wiederrum sehr auf den Richter an! Kann man pazschal also gar nicht sagen!

Es gibt keine einheitlichen Gesetze oder Verordnungen dazu, weshalb hier ein Stück weit Willkür dabei ist...leider.
 
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Dann sollte man doch mit den Kameras, die immer filmen aber nur auf Knopfdruck abspeichern oder wenn der G-Sensor erschüttert wird. In dem Fall dann die letzten x Minuten abspeichern. Auf der sicheren Seite sein?

Zum Strafverfahren aus Nienburg wurde abschließend ja folgendes geschrieben. Wird auch im Artikel von Eosin behandelt:

1. Im Strafverfahren besteht kein generelles Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen.
2. Ob eine Dashcam-Aufzeichnung im Strafverfahren verwertet werden darf, ist eine Frage des Einzelfalls.

Quelle
 
Also dass Dashcams zulässig sind, sobald sie nur dann aufnehmen, wenn es darauf ankommt, sind wir uns ja sicher. Das war bisher auch meines Wissens die einzige Einschränkung bei der Nutzung einer Autokamera. Ich habe mir aus diesem Grund vor ein paar Monaten diese HD-Dashcam mit Bewegungssensor zugelegt. Die nimt nur dann auf, wenn eine Erschütterung oder Bremsung erkannt wird. Funktioniert auch recht zuverlässig. Damit fühle ich mich zumindest immer auf der richtigen Seite. Es hat mir bei einem Parkunfall bereits geholfen. :)
 
Achso, hatte mal weiter gesucht und hier wird fleißig aktualisiert.

Grundlegend wird festgestellt, dass die Aufnahmen unter folgenden drei Punkten zulässig sind:


  1. die Sequenz anlassbezogen aufgenommen wird,
  2. Aufnahmen nicht dauerhaft gespeichert werden und
  3. der Einzelfall die Verwertbarkeit erfordert
 
Da der Thread nun doch schon lange nicht mehr kommentiert wurde, hab ich mich mal über die aktuelle Lage schlau gemacht. Hierzu hab ich sogar ein Artikel gefunden (Dashcam - Fakten zum Thema Autounfall) , der die Rechtslage von Dashcams in Deutschland erläutert. Hat sich wohl einiges verändert ;)
 
Und da bist du - natürlich rein zufällig - auf solch einer exotischen Seite gelandet. Aber du wirst bei Google gesucht haben, dich bis zur Seite 8 durchgeklickt haben (auf der habe ich deine Quelle entdeckt) und dann rein zufällig den alten Thread gefunden haben!

Das letzte Urteil, welches dort aufgegriffen wurde ist von 2013. Natürlich erläutert dieser Artikel die aktuelle Rechtslage am besten!

Ich hatte weiter oben bereits eine gute Quelle - okay in meinen Augen eine gute Quelle - verlinkt. Hättest also gar nicht suchen brauchen, sondern einfach mal die Quellen betrachten müssen. Da du dich ja über die aktuelle Lage informieren möchtest aber scheinbar schlecht suchen kannst, hier die aktuellsten Urteile aus 2017. Alles in eben dieser einen Quelle entdeckt.
AG Bamberg
OLG Stuttgart
OLG Nürnberg

Es kann so einfach sein, nicht wahr?
 
Oh, da hab ich wohl zu übereifrig kommentiert! Wohl wahr, deine Quellen sind ja recht aktueller.

Besten Dank, mein Freund!
 
Soweit ich weiß wird das im Gericht bis heute nicht anerkannt. Also als Beweismittel beim Unfall.
 

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