Beim Chiptuning von Dieselfahrzeugen ist immer darauf zu achten, dass entweder eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegt. Daran erinnert der ZDK ausdrücklich in seiner jüngsten Verlautbarung.
Vier von zehn neuen Pkw sind in diesem Jahr ein Diesel. Mit der steigenden Nachfrage auf diesem Markt wächst auch die Vielfalt an Wünschen und Angeboten zum Chiptuning des Selbstzünders. Der ZDK weist auf "erhebliche Gefahren" in Zusammenhang mit Chiptuning aus dem so genannten grauen Markt hin. Deshalb sei in jedem Fall auf ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung zu achten, da sich hieraus die weitere Vorgehensweise ableiten lasse. In Frage kommen beispielsweise eine Änderungsabnahme nach Paragraf 19/3 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach Paragraf 19/2 StVZO.
Vier von zehn neuen Pkw sind in diesem Jahr ein Diesel. Mit der steigenden Nachfrage auf diesem Markt wächst auch die Vielfalt an Wünschen und Angeboten zum Chiptuning des Selbstzünders. Der ZDK weist auf "erhebliche Gefahren" in Zusammenhang mit Chiptuning aus dem so genannten grauen Markt hin. Deshalb sei in jedem Fall auf ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung zu achten, da sich hieraus die weitere Vorgehensweise ableiten lasse. In Frage kommen beispielsweise eine Änderungsabnahme nach Paragraf 19/3 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach Paragraf 19/2 StVZO.