Betrunken mitgefahren

Kurz93

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Hallo, ein bekannter von mir ist bei einem betrunken mitgefahren, wusste er selber nicht, er war selber betrunken. Jetzt wurden sie von der Polizei angehalten und es müssen beide mit einer Strafe rechnen? Bei der Person, die Betrunken gefahren ist kann ich das ganze ja verstehen. Aber mein bekannter, kann da ja im Prinzip nichts für. Ist das alles so rechtens?
 
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Also im Normalfall muss immer nur der mit einer strafe rechnen, der Betrunken fährt UND diejenigen die wissentlich bei jemanden Mitfahren der Betrunken ist. Wurde denn bei beiden ein Blutalkoholtest gemacht ?
 
Okay, da mein Bekannter nicht selber nicht wusste, dass er Betrunken hat er ja eigentlich nichts zu befürchten. Wofür ist das denn wichtig wie viel Promille die hatten? Man darf doch außerhalb der Probezeit und über 21 bis 0,5 Promille haben?
 
Je nach dem wie viel Promille der Fahrer hatte, fällt dann auch die Strafe aus. Verkehrsrecht & Ordnungswidrigkeitenrecht - Anwalt.org Hier siehst du, dass wenn der Fahrer mehr als 1,09 Promille hat eine absolute Fahruntüchtigkeit und darunter nur eine relative Fahruntüchtigkeit. Dabei ist der unterschied dass es bei der relativen Fahruntüchtigkeit nur eine Ordnungswiedrigkeit ist und bei der absoluten Fahruntüchtigkeit handelt es sich um eine Straftrat.
 
Achso, ne ich glaube der Fahrer war nicht drüber nur mein bekannter, aber der ist ja nicht gefahren und das müsste seine unzurechnungsfähigkeit ja noch mehr unterstreichen. Also kommt der Fahrer dann auch noch mal mit einem blauen Auge davon?
 
Je nach dem, wenn er bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle, ohne Auffälligkeiten in seiner Fahrweise rausgezogen wurde oder ob er auffällig in seiner Fahrweise war.
 
Ne, also bei ihm wurde das "Verfahren" mittlerweile eingestellt, nur der Fahrer hat jetzt natürlich ein Problem, es wird noch auf die Blutwerte gewartet. Damit sie die genaue Strafe festlegen können
 
BTw: Unzurechnungsfähigkeit fängt meist erst frühestens bei Alkoholwerten von 3.0 an ;) aber auch betrunkene gehen nicht automatisch immer straffrei aus, dafür gibt es nämlich einen neuen schönen Paragrapghen:

StGB - Einzelnorm
 
Da der Beifahrer die Straftat nicht verhindert hat, macht er sich mitschuldig.

Aber nicht, wenn der Beifahrer auch betrunken - und im weitesten Sinne unzurechnungsfähig - war. Gut kommt auf den Grad der Betrunkenheit an. Aber jeder weiß ja selber, wenn man voll ist, kann man Situationen nicht mehr richtig einschätzen.
 
Das stimmt. also wenn ich ziemlich zu bin, dann schaukelt es, meine Wahrnehmung ist ja auch eingetrübt. Als ob ich da noch mitbekommen kann, wenn jemand nüchtern ist oder nicht.
 
Also ich kenne das auch so. Fahrer betrunken, Beifahrer Nüchtern, dann bekommt der Beifahrer eine Strafe weil er Wissentlich nichts unternommen hat. Wenn der Beifahrer betrunken ist, dann ist dieser in dem moment nicht zurechnungsfähig.
 
Finde ich auch etwas hart. Schließlich hat man sich schon entschlossen nur Beifahrer zu sein...
Wenn man da betrunken ist, bekommt nicht unbedingt mit, dass der Fahrer auch voll ist..
 

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