Hi
Ich habe folgendes auf
http://www.felge.de/technik/reifen/tuev-auflagen.html gefunden.
> Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind,
hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur
Folge.
Nach welchen kriterien wird des denn entschieden? Davon habe ich noch nie
etwas gehört.
Ich habe vor auf einen GOLF IV 215/45 R 17 (Abrollumfang 1907mm) zu
montieren. Orginal sind ja 195/65 R 15 (1937mm) drauf. Würde sich da was
ändern?
Wenn ja, warum? Nur weil ich eine höhere Drehzahl brauche um z.b. 50 km/h im
3. Gang zu fahren?
Der Wagen soll noch ein Sportfahrwerk (ca. 30mm) bekommen.
Gruß
Markus
Ich habe folgendes auf
http://www.felge.de/technik/reifen/tuev-auflagen.html gefunden.
> Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind,
hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur
Folge.
Nach welchen kriterien wird des denn entschieden? Davon habe ich noch nie
etwas gehört.
Ich habe vor auf einen GOLF IV 215/45 R 17 (Abrollumfang 1907mm) zu
montieren. Orginal sind ja 195/65 R 15 (1937mm) drauf. Würde sich da was
ändern?
Wenn ja, warum? Nur weil ich eine höhere Drehzahl brauche um z.b. 50 km/h im
3. Gang zu fahren?
Der Wagen soll noch ein Sportfahrwerk (ca. 30mm) bekommen.
Gruß
Markus