Wie lange darf man Tüv überziehen?

  • Ersteller Ersteller Heuchler
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Mach dir am besten eine Erinnerung im Kalender, PC oder so. Das ist auf jeden Fall Geld, was man sparen kann. Meistens sind das ja auch 2 Jahre, je nach dem auch, wie alt das Auto ist und was fürn Typ.
Reminder schadet nicht.
 
Du kannst dich vom TÜV anschreiben lassen. Du wirst bei der Anmeldung an der Prüfstelle gefragt, ob du in 2 Jahren angeschrieben werden willst.
 
Mein Freund musste mal um die 15 Euro "Strafe" zahlen, weil der TÜV seit ein paar Wochen abgelaufen war. Naja, wir hätten mit mehr gerechnet.
 
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[h=3]TÜV überziehen kann teuer werden[/h] Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) gerät schnell mal in Vergessenheit. Nun, eigentlich nicht so schlimm, wenn man die TÜV-Frist nur ein wenig überschreitet. Doch aufgepasst! Seit Mai 2014 haben sich die Regeln verschärft. Wer den TÜV nun länger überzieht, dem droht nicht nur ein Strafzettel, sondern sogar ein Punkt in der Verkehrssünderkartei. So erhebt der Gesetzgeber für das Überziehen des TÜV-Termins um mehr als zwei Monate ein Bußgeld von 15 Euro, bei mehr als vier und bis zu acht Monaten werden 25 Euro fällig. Ist der TÜV mehr als 8 Monate abgelaufen, sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 60 Euro sowie ein Punkteeintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg vor. Den TÜV zu überziehen, kann bei einem hohen Punktekonto im ungünstigsten Fall sogar zum Führerscheinentzug führen.
Ist der TÜV abgelaufen, können auch Konsequenzen seitens des Versicherers drohen. Wird mit dem Fahrzeug etwa aufgrund eines technisches Defektes ein Unfall verursacht, kann die Versicherung Regressansprüche gegen den Versicherten erheben.

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QUELLE des Zitats:
TÜV überziehen ? diese Strafen drohen Autobesitzern! ? PKW.de
 
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TÜV überziehen kann teuer werden

Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) gerät schnell mal in Vergessenheit. Nun, eigentlich nicht so schlimm, wenn man die TÜV-Frist nur ein wenig überschreitet. Doch aufgepasst! Seit Mai 2014 haben sich die Regeln verschärft. Wer den TÜV nun länger überzieht, dem droht nicht nur ein Strafzettel, sondern sogar ein Punkt in der Verkehrssünderkartei. So erhebt der Gesetzgeber für das Überziehen des TÜV-Termins um mehr als zwei Monate ein Bußgeld von 15 Euro, bei mehr als vier und bis zu acht Monaten werden 25 Euro fällig. Ist der TÜV mehr als 8 Monate abgelaufen, sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 60 Euro sowie ein Punkteeintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg vor. Den TÜV zu überziehen, kann bei einem hohen Punktekonto im ungünstigsten Fall sogar zum Führerscheinentzug führen.
Ist der TÜV abgelaufen, können auch Konsequenzen seitens des Versicherers drohen. Wird mit dem Fahrzeug etwa aufgrund eines technisches Defektes ein Unfall verursacht, kann die Versicherung Regressansprüche gegen den Versicherten erheben.

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QUELLE des Zitats:
TÜV überziehen ? diese Strafen drohen Autobesitzern! ? PKW.de

Ganz schön heftig. In der Realität wird das aber nur selten so durchgezogen, oder?
 

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