Ich habe die Sache mit einem Fachanwalt für IT- und Vertragsrechgt besprochen. Es sieht so aus:
Auf den ersten Blick hält sich die Firma an die rechtlichen Bestimmungen. Sie weist darauf hin, dass sie eine unabhängige Firma ist und kein Amt.
Bei nährerer Betrachtung fällt jedoch sofort auf, dass es sich um eine ziemlich gerissene Geschäftsidee handelt:
1.) Die Firmenbezeichnung STVA Deutschland GmbH und Ihre Internetseite
Informationsportal zum Straßenverkehr und den Zulassungsstellen | STVA assoziieren, dass man es hier mit einem Service der deutschen Straßenverkehrsämter zu tun hat.
2.) Das Unternehmen verkauft 2 Kennzeichen (inkl. "Reservierungsservice"?!?!) für 29,80. Die tatsächliche Reservierungsgebühr von 12,80 des Straßenverkehramtes ist in diesem Betrag nicht inberiffen und muss bei Anmeldung des KFZ beim Straßenverkehramt zusätzlich gezahlt werden. Eine Kennzeichen-Reservierung auf den Internetseiten der Straßenvekehrsämgter ist grundsätzlich kostenlos.
3.) Das Unternehmen stellt sich so dar, dass man Geld spart. Tatsächlich kosten die Schilder aber bei einem Schildermacher vor Ort angefertigt nur 12,-€.
4.) Das Unternehmen suggeriert eine schnellere Abwicklung, als es vor Ort beim Straßenamt möglich wäre, weil es verspricht, dass die Schilder schon am nächsten Tag nach der Bestellung per DHL geliefert werden. Die Anfertigung bei einem Schildermacher vor Ort, von denen es in unmittelbarer Nähe zu jedem Straßenverkerhtsamt meißt mehrere gibt, dauert hingegen nur 5 Minunten, inkl. Zahlvorgang.
5.) Es wird eine kostenpflichtige Telefonnumer angegeben, unter der man lediglich eine automatische Ansage erhält, dass das Unternehmen ausschließlich per Email erreichbar ist.
6.) Das Widerrufsrecht wird von vorne herein ausgeschlossen.
Die Firma ist kein Einzelfall.
Etliche Betreiber arbeiten ähnlich, zum Teil zu noch unverschämteren Konditionen, wie z.B.
Wunschkennzeichen online reservieren und bestellen oder
Wunschkennzeichen hier prüfen und reservieren - bundesweit und viele weitere.
Die Betreiber betreiben einigen Aufwand, dass Ihre Seiten bei google-Suchen ganz hoch oben auf der Trefferliste stehen.
Ich werde zusammen mit meinem Anwalt eine Grundsatzentscheidung zu solchen Untenehmen anstreben. Insbesondere beim Betreiber von
Informationsportal zum Straßenverkehr und den Zulassungsstellen | STVA gilt zu klären, in wie weit die Nutzung der Domäne
Informationsportal zum Straßenverkehr und den Zulassungsstellen | STVA irreführend ist. Schließlich handelt es sich um ein "Amt".
Zum Vergleich soll aufgefühft werden, dass jeder die Möglichkeit hat, z.B. eine Seite
www.bundeskanzleramt-nachichten.de zu registrieren.
Wir planen eine Unterschriften-Aktion. Wer sich beteiligen möchte, bitte einfach hier ins Forum schreiben. Ich werde dann später mehr dazu schreiben und erklären wie es weiter geht.