Liggesmeier
Neuer Benutzer
- Beiträge
- 2
Die Breite meines Fahrzeugs ist im KFZ-Schein unter 2m angegeben.
Heute habe ich im Fernsehen gehört, maßgeblich ist nicht die im KFZ-Schein angegebene Breite sondern die tatsächliche Breite, nun muss ich ja ganz schnell mein Fahrzeug nachmessen.
Wenn der neue Golf schon eine tatsächliche Breite von 2,04m hat, dann gibt es warscheinlich nicht mehr viele Fahrzeuge, die bei einer Breitenbegrenzung von 2m diese Fahrbahn benutzen dürfen.
Das kommt ja einem Überholverbot in Baustellen auf der Autobahn gleich.
Heute habe ich im Fernsehen gehört, maßgeblich ist nicht die im KFZ-Schein angegebene Breite sondern die tatsächliche Breite, nun muss ich ja ganz schnell mein Fahrzeug nachmessen.
Wenn der neue Golf schon eine tatsächliche Breite von 2,04m hat, dann gibt es warscheinlich nicht mehr viele Fahrzeuge, die bei einer Breitenbegrenzung von 2m diese Fahrbahn benutzen dürfen.
Das kommt ja einem Überholverbot in Baustellen auf der Autobahn gleich.