positionslichter: wie isses mit der zulassung?

kinggoliath

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in letzter zeit sehe ich relativ häufig getunte schüsseln die nachts wie ein weihnachtsbaum durch die gegend heizen und an jeder ecke vom auto nen orangenes positionslicht haben.

ich dachte ich hätte vor urzeiten mal gehört, dass sowas für pkw nicht zulässig ist. scheinbar aber doch. wie steht das denn mit dem lieben tüv wenn man 4 löcher in sein auto bohrt und da diese lämpchen reinsteckt?
 
Was oll den sein! Die Lichter sind Tüv frei! Wenn man da keine Löcher reinmachen darf, dann dürfte man keine Stoßstange spachtel, kein Zeichen und Wischer entfernen!
biggrin.gif
 
Gibts schon ewig zb. von Hella.
Bringen ne gute Optik,und nützen auch was(anders wie so manche unnütze Spielerei)
 
Genau...

Und die müssen lediglich Gelb sein (da sie an der Seite abgebracht werden) und dürfen natürlich nicht so grell leuchten, wie bei allen anderen Leuchten müssen die Seitenmarkierungsleuchten auch ein Prüfzeichen aufweisen. Eine Mindesthöhe haben die meine ich auch, ich glaube 25cm oder sowas.
Hier ein paar Zitate vom TÜV, von einer Mindesthöhe steht hier nichts extra dabei, d.h. evlt. gibt es soetwas nicht.

Seitliche Leuchten,
Rückstrahler,
Reflexstreifen
Farbe: Gelb

Eine besondere seitliche "Kenntlichmachung" ist für Pkw nicht
vorgeschrieben. Für ihre Anhänger sind jedoch gelbe Rückstrahler
an den Seiten geboten. Anhänger mit Erstzulassung
seit dem 1. Oktober 1994 und einer Länge von mehr als sechs
Metern müssen zudem mit gelben Seitenmarkierungsleuchten
bestückt sein.
Die freiwillige Ausstattung von Pkw bzw. kürzeren Anhängern
mit den genannten Mitteln ist erlaubt; dann sind die entsprechenden
Anbauvorgaben der StVZO zu beachten. In der Regel
wird jedoch eine solche Nachrüstung kaum von Interesse sein.
Näher liegt eine zusätzliche Kenntlichmachung der Fahrzeugflanken
mit rückstrahlenden Aufklebern. Nur "retroreflektierende
gelbe Streifen" erlaubt die StVZO für diesen Zweck. Sie
müssen waagerecht verlaufen. Unterbrochen dürfen sie sein,
aber nicht die "Form von Schriftzügen oder Emblemen" haben.
Achtung auf Prüfzeichen!

Ob serienmäßige oder nachträglich montierte
Leuchten und Rückstrahler an Pkw und ihren Anhängern
– Türsicherungsleuchten und Suchscheinwerfer
ausgenommen – müssen geprüft und amtlich zugelassen
sein. Das heißt, daß sie eine "Bauartgenehmigung
für Fahrzeugteile" haben müssen. Nur unter dieser
Voraussetzung dürfen sie am Fahrzeug angebracht
werden.

MfG

Riff Raff
 
Originally posted by moppel@27.09.04 - 20:36
sind das diese Begrenzungsleuchten??
[/quote]

jo ich denk schon dass wir das gleiche meinen.

meine frage war aber nicht ob man löcher in eine stoßstange bohren kann oder solche lichter einsetzen kann sondern ob man es auch (möglichst ohne tüv prüfung und eintragung) tun darf!

schließlich vergeht man sich an der fahrzeugbeleuichtung. klar sieht man das auto damit viel besser aber das heißt nicht dass der tüv das auch mag.

*bei ebay guckt ob da was von ABE oder eintragungspflichtig steht*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ah danke.

da hat der paragrafenkenner wieder zugeschlagen
biggrin.gif


mal gucken was es so für teile gibt...
 
Eintragung würde ich jetzt mal sagen, brauchst du nicht. Habe ich auch noch nie etwas von gehört.
 
Ich hab 4 GolfIV Seitenblinker als Begrenzungsleuchten (also 1Stück pro Ecke).
Einzeln geschaltet hatte ich nie Probleme mit der Polizei oder Tüv.
Leider wurden die bei Dauerbetrieb (im Standlichtmodus zu heiß und dadurch wurden die GolfIV Seitenblinker und die Lämpchen zu heiß) FOLGE: Lampen durchgebrannt und (Blinker) geschmolzen.

Habe jetzt das gleiche aber die VORNE und HINTEN jeweils in REIHE geschaltet.
Dadurch VORNE jeweils 6Volt und HINTEN jeweils 6 Volt.

Meine Beurteilung bis jetzt Birnen werden nicht zu heiß und (Seitenblinker) schmelzen nicht!

URTEIL: Günstige Alternative und sieht gut aus. (Dar Klarglas)
 
Is ne gute idee, aber sind die Blinker wirklich billiger als Posli's?

Die bekomt man doch mittlerweile schon für 25 Kröten.
 

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