Muahahhahahahahaahaaaaa

@ Rennsemmel

Wenn die Lauffläche abgedeckt ist und eine Reifenfreigabe vorliegt kann der TÜV nix gegen sagen.

Mfg
 
moment...

erstmal muss der tüv garnix eintragen, er kann nur wenn er will...

also zwar gibt es mit reifenfreigabe und gutachten dafür normalerweise keine probleme, aber es gibt auch tüv prüfer die sagen "sowas trag ich nicht ein."
 
Die Reifenlauffläche ist zwar abgedeckt, aber trotzdem denk ich das 90% aller Tüv-Prüfer gegen dieses extreme ziehen der Flanken was sagen!



Gruß André
 
Ist schon klar das manche Bauerntüvs sich gegen sowas querstellen. Muss man halt nen paar Prüfstande abfahren und vorher nachfragen. Es wird sich bestimmt jemand finden.

Z.B. Wollte mir jemand vom netten GTÜ Tüv keine 7x15 mit 195er Reifen eintragen weil die im zu breit waren... aufm Golf...
wacko.gif


Anders war es beim RWTÜV. Die haben mir direkt 9x16 mit 215er und später 9x14 mit 215er eingetragen. Alles kein Problem.

Mfg
 

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