Mobilitätsgarantie

ruhrtiger

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Bringe meinen A6 immer zur gleichen VAG Werkstatt und hatte alle Inspektionsintervalle konsequent ein. Letzte Woche hatte ich einen kapitalen Schaden. Ein Keilriemen hat sich aufgelöst und einiges zerschlagen. Jetzt kommt die Rechnung über 797,13€.
Meines erachten hätte der Keilriemen bei der letzten Inspektion ausgetauscht werden. Muss nicht die Werkstatt der Schaden alleine tragen da man offensichtlich die Inspektion nicht komplett durchgeführt hat?

Über die Mobilitätsgarantie sichert die Fachwerkstatt zu, dass bis zum nächsten Wartungsdienst keine Störungen auftreten. Gibt es jemanden im Forum der hier Rechtssicherheit hat und mir einen Tipp geben kann?
 
huhu

ich weiss es zwar auch nicht mit sicherheit, aber sind "kleine" riemen, wie keilriemen, etc. nicht davon ausgeschlossen?
eine vertragswerkstatt muss imho auf jede reparatur ein jahr garantie geben (ersatzteile) und nachbessern (incl. folgeschaden), wenn innerhalb eines jahres was nicht damit in ordung ist. wurde der riemen vor max. einem jahr ausgetauscht? wenn ja, müßtest du das auf diesem wege nachfragen und die reparaturgarantie der werkstatt in anbetracht ziehen.
hast du die alten inspektionsnachweise (abgehakte listen vom durchführenden mechaniker) noch? wenn ja, war der punkt des riemenwechsels dort aufgeführt und ausgeführt? bei der inspektion, wo das nicht zur regel gehört, werden die riemen nur in augenschein genommen und nach bedarf gewechselt, soweit ich weiss.

sag mal bescheid, was rauskommt, das interessiert mich jetzt auch
smile.gif


lg
 
Bringe meinen A6 immer zur gleichen VAG Werkstatt und hatte alle Inspektionsintervalle konsequent ein. Letzte Woche hatte ich einen kapitalen Schaden. Ein Keilriemen hat sich aufgelöst und einiges zerschlagen. Jetzt kommt die Rechnung über 797,13€.
Meines erachten hätte der Keilriemen bei der letzten Inspektion ausgetauscht werden. Muss nicht die Werkstatt der Schaden alleine tragen da man offensichtlich die Inspektion nicht komplett durchgeführt hat?

Über die Mobilitätsgarantie sichert die Fachwerkstatt zu, dass bis zum nächsten Wartungsdienst keine Störungen auftreten. Gibt es jemanden im Forum der hier Rechtssicherheit hat und mir einen Tipp geben kann?[/b]

Moin moin,

du das ist mal klar eine Garantieverlängerung ist die Mobilitätsgarantie nicht!! Man hilft dir ungeldlich bei Pannen in der Weise, daß man dein Fahrzeug abschleppt oder das du ein Ersatzfahrzeug bekommst auch eine Übernachtung im Hotel ist mit drin. Der Audi-Service würde dir sogar einen Reifen wechseln. Und das alles rund um die Uhr 365 Tage im Jahr! Alles das kostet dich nichts, aber die kosten für die Reparatur mußt du bezahlen.
Na ja es sei denn es wurde geschlammt und dein Freundlicher hat bei z. B. 120 000 KM (da wird das beim V6 TDI gemacht) die Riemen nicht gewechselt. Aber das wird sicher nicht passieren aus dem einfachen Grunde diese Arbeiten werden mit ca. 900 € berechnet
wacko.gif


Gruß Bär
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja genau so ist es, das Ersatzauto ist auch auf 5 Tage begrenzt. Bei mir haben sie bei der Inspektion eine Schraube in das Gehäuse des Zahnriemens fallen lassen. Das kann man nicht nachweisen, und in 5 Tagen ist das Auto auch nicht repariert. Da merkt man wo der Service endet.
 

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