Hallo,
an meinem ID3 (noch kein Jahr alt) soll das Bremspedal ausgetauscht werden, weil es heftig quietscht. Die Stellung eines Ersatzfahrzeugs während der Werkstattzeit (1-2 Tage) wird mir verweigert. Gilt denn dafür nicht die Mobilitätsgarantie? Es heißt "wenn mir das Fahrzeug unverschuldet nicht zur Verfügung steht". Genau das ist doch der Fall!
Wie seht ihr das?
Gruß und danke!
an meinem ID3 (noch kein Jahr alt) soll das Bremspedal ausgetauscht werden, weil es heftig quietscht. Die Stellung eines Ersatzfahrzeugs während der Werkstattzeit (1-2 Tage) wird mir verweigert. Gilt denn dafür nicht die Mobilitätsgarantie? Es heißt "wenn mir das Fahrzeug unverschuldet nicht zur Verfügung steht". Genau das ist doch der Fall!
Wie seht ihr das?
Gruß und danke!