wie tief darf er sein???

Red Bull

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hallo leute!
jetzt will ich mal wieder meinen senf dazu geben!!!
ich hab ne sache aufgeschnappt die euch sicher auch interessieren dürfte!!!
es geht darum wie tief man jetzt nach neuer eu-reglung sein fahrzeug machen darf!ich habe gehört das die alte reglung mit den 11 cm mindestbodenfreiheit nicht mehr gilt sondern jetzt ein mindestabstand von der scheinwerferunterkante bis zum boden von 50 cm gegeben sein muß!da ich da nur noch 38 cm habe würde mich mal interessieren ob ich da trotz eintragung noch nachträglich ärger bekommen könnte!!!
MFG Andy
helpsmilie.gif
todlach.gif
 
Hi,
die Sache ist relativ einfach. Es gibt keine Mindestbodenfreiheit, es ist alles
"Ermessenssache" des Prüfers. Das heißt dass auch wenn alles eingetragen
ist und du gehst zu einem andern TÜV zur normalen HU er dir das austragen
kann. (Ein kleiner Trick Winterreifen draufziehen dann kommen die meisten
Autos etwas höher
tongue.gif
). Allerdings gibt es ein Gesetz über die Mindesthöhe der
Scheinwerfer, aber:
- es gilt Unterkante Reflektor nicht Unterkante Glas
- es gilt erst ab Erstzulassung 1.1.1987 oder 1.1.1988 das weiß ich gerade nicht
auswendig

Ich habe an meinen Köfer auch 36cm bis zum Boden, der ist EZ 1983
cool.gif


Das sind die einzigen Kriterien....

Gruß Flöhle
 
Wie wär's mit "Nicht-Tieferlegen". Das schont das Blech um die Stoßdämpferdome und macht ein coolen Original-Golf.
todlach.gif
 
Hehe du wirst lachen mein Golf 2 ist im absoluten original Zustand.
Kein Rost usw.. und der bleibt original bis auf andere Lautsprecher
die ich aber in Seriengröße kauf und nur die originalen ersetze....


Aber dafür fahre ich im Sommer einen Schweinetiefen Käfer mit extrem
Keilform... Vorderachse ist 4cm vom Boden weg und hinterachse höher
Serie
wink2.gif


Ich brauch das halt weiß auch net warum .....



Grüßle Flöhle
 
Du mußt den Wagen so tief machen, das der Vorschalldämpfer bei
Bodenwellen überm Teer schleift...
Aber alle 2 Jahre fürn Tüv Originalfahrwerk mit Winterreifen ran!
Dann sind alle zufrieden.
 
Der Tüv hat sowieso nicht alle stram. Jetzt hat sich wieder irgendein beamten fuzi so ein scheiss einfallen lassen und wir dürfen dafür bluten die pillemänner.
 
ab EZ 88 müssen die 50cm von Fahrbahn bis Unterkante Lichtaustrittsfläche vorhanden sein...

BASTA
 

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