Vordere Seitenscheiben tönen

ElBartoHH

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Moinsen!

Bin am überlegen meine vorden Scheiben (nich die Windschutzscheibe :w00: ) auch mit Folie zu tönen!

Was sagt der TÜV jetzt definitiv dazu? Oder die Bullen? Ich hab noch lange Probezeit, können die mir für sowas Punkte verpassen und so den Lappen nehmen?

Ich meine, ich kenn einige die das haben, also getönte vordere Scheiben aber die sagen alle was anderes!


Wäre super wenn ihr was definitives wisst!!



Dankeeee
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Dieses Thema wurde hier schon ein paarmal besprochen. Bitte nutze das nächstemal die Suchfunktion.

Desweiteren habe ich das Thema mal ins allgemeine Forum verschoben.

Und die Polizei findet es nicht gerade so besonders toll, genauso wie der TÜV.
 
Ich bin von Österreich, und hab es bei meinem Audi auch. Die Bullen haben noch nie was dagegen gesagt, obwohl ich schon oft genug aufgehalten wurde, ausserdem müssen wir ja Gott sei Dank nicht zum TÜV wie ihr. Mein Pickerl bekomm ich beim Spezl umd Eckn. Ich hab leicht verdunkelte und verspiegelte Folien drin. Hab ich mir eh bei euch in D in Mühlheim nähe von der Tschechischen Grenze in Bayern machen lassen. Kompletter Auto rundherum mit Keil auf Windschutzscheibe bei Audi 100 mit Folie 300€. Echt billig und sauber gemacht. Ich finde es toll, weil von aussen wirklich keiner hereinsieht und die Wärmeeinwirkung im Sommer auch besser ist. Tschau baba,




Mfg. Njubi *****@***.**
 
Ich werde mir die Security-Folie vorne einsetzen. Auch wenn man das nicht bei Colorglas darf.
 
Ein wenig teuer die Methode aber sicher ihr Geld wert!
Aber leider nich erschwinglich für mich!
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boah das kostet ja richtig asche! aber bestimmt besser als es selber mit folien zu probieren wie ich
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Sichtdurchlässigkeit bei Scheiben:

Frontscheibe = 75 %
vordere Seitenscheiben = 70 %

Die vorderen Seitenscheiben können bei, nicht serienmäßiger Wärmedämmender Verglasung,
durch sogenannte Klimafolie abgedunkelt werden. Der Tönungsgrad beträgt 30 %.
D.h. die Sichtdurchlässigkeit beträgt dann nur noch 70 %.
Und somit kann man auch die vorderen Seitenscheiben tönen.
 
§22a abs. 3 StVZO beaschreibt, das ein KFZ Scheiben haben muß,
§40 abs. 1 StVZO definiert, das die Scheiben aus Sicherheitsglas bestehen müssen, doch die von poloteddy genannt %-Werte kann ich keinem § zuordnen, keine Ahnung, wo er das gefunden hat, würde mich ja mal interesseren!
 
Das sind Werte die ich mal letztes Jahr in einem veralteten Forum gelesen habe!

Über konkrete Aussagen zu diesem Thema wäre ich natürlich sehr dankbar!
 
Hi!!

Nach meines Wissens, berichtigt mich wenn ich falsch liege,is das mit der Genehmigung noch garnicht Entschieden. Hab' vor kurzem mal gelesen das ALLE Gutachten zurück gezogen worden sind und alles nochmal neu aufgerollt worden ist.

Hoffi
 
jep...

für die Tönung der vorderen Scheiben sind alle Gutachten nix mehr wert

für die Tönung mitdem Flutverfahren ist zwar ein Gutachten in Auftrag gegeben..
aber das ist leider auch noch nix bei rausgekommen...

und solang es so ist...
sind alle Folien die die Vorderen Scheiben abdunkeln nicht zulässig

die Werte die Teddy nennt stimmen...

nur die meisten serienmäßigen Tönungen haben schon diese Werte und eine weitere Verdunklung somit nicht ehr zulässig..

aber die Folienhersteller arbeiten daran...
Fröhliche Weihnachten
santa.gif
 
Und da ich keine serienmäßige Colorverglasung habe, sondern Klarglas,
habe ich keine Probleme mir vorne die Klimafolie einbauen zulassen!
 
Ein Kollege von mir hat sich die vorderen Seitenscheiben mit Folie bekleben lassen.
Pozileikontrollergebnis:
Folie war zu entfernen, Geldstrafe, und ein Bonuspunkt in Flensburg.

Ich würds lassen, da Punkte in der Probezeit ja nun nich so toll sind.

MfG Blacky
 
punkte sind allgemein nicht so toll....denn meine Probezit is nun doch scon ein weilchen her
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Da haste schon Recht. Meinte ja das grad bei Probe es richtig schlecht ist.
Wegen dann anfallender Nachschulung und Probezeitnachschlag.

MfG Blacky
 
Mein Autoglaser fährt an seinem Corsa mit Klarglasscheiben hinten Alu Chrom und vorne Klimafolie.
Diese aber auch nur auf den Seitenscheiben vorne, nicht Frontscheibe!
Er hatte noch nie Probleme mit der Rennleitung!
 
Also,

das Tönen der vorderen Seitenscheiben DURCH FOLIEN ist laut StVO/StVZO verboten, d.h. ihr bekommt es nicht eingetragen (Sicherheitsbedingt, da die Scheiben eventuell nicht mehr zersplittern "könnten"). D.h. wenn ihr es macht, fahrt ihr ohne Betriebserlaubnis, Fazit: 3 Punkte und 50 €
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ABER:

Es gibt zur Zeit noch eine Lücke
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Ihr könnt die Seitenscheiben "fluten" lassen, das trägt sogar der TÜV ein, da die Scheiben ja noch normal zersplittern "könnten"
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nachteil: Das Fluten kostet ein Schweine Geld und die EInzelabnahme beim TÜV fast nochmal genauso viel.
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Den Link zum Fluten habe ich ja oben schon gepostet
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Und was das mit Vorderen Seitenscheiben "getönt" kostet steht hier: *g*



Der war mit in Wittenberge @Jan, der mit dem 3er VR6 der mit uns Nachts kam.
 

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