Hallo, erstmal ich bin der NEUE und habe natürlich auch gleich eine Frage.
Bei meinem A4 V6 Quattro, Bj. 7/1996 ist der vordere Traglenker gebrochen (Gott sei Danke beim einparken, so daß nichts weiter passiert ist). Das Auto war im August diesen Jahres beim TÜV (Dekra) und der Prüfer hat nur festgestellt, daß die Bremsschläuche rissig sind. Die habe ich auch erneuern lassen. Seit dieser HU bin ich mit dem Auto ca. 3000 KM gefahren. Jetzt bricht der vordere Traglenker, wer kommt für den Schaden auf?? Ist dies das typische Audi Problem?? Der TÜV Prüfer hätte es doch feststellen müssen, kann ich den Haftbar machen?? Beteiligt sich Audi an den Kosten, wegen der Rückrufaktion, die im Mai diesen Jahres gelaufen ist??
Vielen Dank für eure Antworten.
Bei meinem A4 V6 Quattro, Bj. 7/1996 ist der vordere Traglenker gebrochen (Gott sei Danke beim einparken, so daß nichts weiter passiert ist). Das Auto war im August diesen Jahres beim TÜV (Dekra) und der Prüfer hat nur festgestellt, daß die Bremsschläuche rissig sind. Die habe ich auch erneuern lassen. Seit dieser HU bin ich mit dem Auto ca. 3000 KM gefahren. Jetzt bricht der vordere Traglenker, wer kommt für den Schaden auf?? Ist dies das typische Audi Problem?? Der TÜV Prüfer hätte es doch feststellen müssen, kann ich den Haftbar machen?? Beteiligt sich Audi an den Kosten, wegen der Rückrufaktion, die im Mai diesen Jahres gelaufen ist??
Vielen Dank für eure Antworten.