Tiefflieger

VE77

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Gibt es eine vorgeschriebene mindesthöhe auch bei Nebelscheinwerfern ? würde sie nämlich gerne etwas tiefer anbringen als in der originalfront vorgesehen ...
 
hab ich noch nirgends gelesen...
nur für die Hauptscheinwerfer sind die 50cm ausschlaggebend
 
Hi

Originally posted by Auszug aus §52 Abs. 1 StVZO
Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

hoffe das hilft dir...

mfg
cool.gif
 

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