Wie du selbst schon schreibst, betrifft das nur Fahrzeuge für bestimmte ausländische Märkte und nicht für Deutschland. Die Varianten, die dort vertrieben wurden, müssen in Deutschland keine Zulassung besitzen.
Es gibt hier im Prinzip zwei mögliche Varianten. Das ist einmal das Dauerfahrlicht, wobei hier das normale Abblendlicht und das Schlusslicht an sein müssen. Das Abblendlicht wird bei den neueren Fahrzeugen minimal gedimmt, was aber für das menschliche Auge fast nicht erkennbar ist, jedoch die Lebensdauer der Lampen erhöht. Da dein Audi über solche Technik noch nicht verfügte, hat man das mittels Vorwiderstand gelöst und einem Relais - also eine noch relativ umständliche Schaltung.
Dann gibt es als zweite Alternative noch die Tagfahrleuchten, was speziell zugelassene Leuchten sind, wobei hier keine sonstige Beleuchtung mit an sein darf und die Tagfahrleuchten leuchten auch einen anderen Bereich aus. Das Tagfahrlicht muss beim Einschalten des Standlichtes erlöschen.
Bei der ersten Variante ist zusätzlich eine Kontrollleuchte über eingeschaltetes Abblendlicht im Innenraum nötig. Die hat aber dein Fahrzeug noch nicht, soweit ich mich erinnere. Erst ab dem Facelift gabs die.
Also am einfachsten wärst du mit zusätzlichen Tagfahrleuchten dran. Oder du klemmst die Beleuchtung so um, dass hier beim Einschalten der Zündung das Abblendlicht an ist - also eine Schaltung wie es Fiat oder Alfa hat.