Servus, ich bin neu hier aufgeschlagen und habe folgendes Problem:
Audi A4 gekauft, soweit alles i.O., Verkäufer macht noch HU neu (Formalie), dazu folgendes:
Laut Audi Datenblatt auf Audi.de benötigt A4 mit 92kw/ 125 PS Reifen mit Geschwindigkeitsindex V.
Im KFZ Brief und altem Schein steht allerdings H.
Laut Wikipedia berechnet sich der Geschwindigkeitsindex wie folgt:
Macht bei eingetragenen 201 vmax 203,01 + 6,5 kmh = 209,01 kmh.... ausreichend wären also H-Reifen...
Neuerdings gilt aber folgendes:
201 kmh + 5% = 211,05 kmh, also Geschwindigkeitsindex V.
Gibt es nicht eine Bestimmung nach der eine bestehende Betriebserlaubnis nachträglich nicht abgeändert werden kann?
Kann ja wohl nicht angehen das nach Ummeldung 4 neue Reifen fällig wären...
Audi A4 gekauft, soweit alles i.O., Verkäufer macht noch HU neu (Formalie), dazu folgendes:
Laut Audi Datenblatt auf Audi.de benötigt A4 mit 92kw/ 125 PS Reifen mit Geschwindigkeitsindex V.
Im KFZ Brief und altem Schein steht allerdings H.
Laut Wikipedia berechnet sich der Geschwindigkeitsindex wie folgt:
1,01 × vmax + 6,5 km/h
Macht bei eingetragenen 201 vmax 203,01 + 6,5 kmh = 209,01 kmh.... ausreichend wären also H-Reifen...
Neuerdings gilt aber folgendes:
Die Formel ist überholt, seit es die EG-Übereinstimmungsbescheinigung gibt.
Seit dieser Zeit gilt die Formel vmax + 5 % .
201 kmh + 5% = 211,05 kmh, also Geschwindigkeitsindex V.
Gibt es nicht eine Bestimmung nach der eine bestehende Betriebserlaubnis nachträglich nicht abgeändert werden kann?
Kann ja wohl nicht angehen das nach Ummeldung 4 neue Reifen fällig wären...