Probleme mit Gebrauchtwagen - Gewährleistungsfall?

Sandra0211

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Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich habe mir vor knapp einem Monat einen gebrauchten Ford Fiesta, 96er BJ, für schlappe 550 Euro vom Händler gekauft. Habe ihn dann vor einer Woche durchchecken lassen in einer Premio Werkstatt, wo mich dann der Schlag getroffen hat.
Mängelliste: Feder der Vorderachse gebrochen, Handbremse Links hat keine Funktion, Reflektor vorn rechts wackelig/lose, bremsschläuche rissig, PK Satz der Hinterachse (was ist ein PK Satz?), Lager der HA rausgerissen, Rost am Schweller links und rechts.

Natürlich kann ich für das Geld nicht viel erwarten aber soweit ich weiß steht es dem Händler nicht zu einen Wagen mit gebrochener Feder zu verkaufen. Ist das richtig?
Nunja, beim Fahren bemerkt man nichts, das Lenkrad schlottert oder wackelt nicht, der Wagen steht nicht schief und fahren, beschleunigen und bremsen kann ich problemlos geradeausfahrend auch wenn ich das Lenkrad nicht festhalte. Reparaturkosten laut Werkstatt mindestens 1000 Euro. Bin dann am nächsten Tag direkt zum Händler, der mir sagte er wusste von den Schäden nichts und würde sich diese sofort anschauen. Nach einem kurzen Check auf der Bühne, stimmte er zu und rechnete mit ca. 500 Euro Reparaturkosten.

Meine Frage ist, ob diese Mängel nicht der Gewährleistung unterliegen?
Dummerweise haben wir keinen ausführlichen Kaufvertrag abgeschlossen, lediglich bekam ich eine Fahrzeug Quittung. Inhalt dieser Quittung: Angaben von Käufer und Verkäufer, Kaufpreis, Fahrzeugart, Typ, Fabrikat, Kfz Brief Nr., Fahrgestell Nr., Tüv, Asu, Motor ccm/kw, Km Stand, Erstzulassung, "Der Verkäufer verkauft hiermit an den Käufer das nachstehend beschriebene Fahrzeug in gebrauchtem Zustand wie besichtigt, nach Probefahrt oder Besichtigung UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG." (Jeder Händler muss doch 2 Jahre Gewährleistung gewähren und kann diese maximal auf 1 Jahr per Vertragsabschluss verkürzen, oder?) Dann noch eine Liste: Unfallfahrzeug (nicht angekreuzt), Schrottfahrzeug (nicht angekreuzt), Entsorgungsfahrzeug (nicht angekreuzt), Bastlerfahrzeug (nicht angekreuzt), Fahrzeug mit Mängeln (angekreuzt!), Sonstiges (angekreuzt!)

Müssen die Mängel nicht ausführlicher beschrieben und vor allem eindeutig genannt werden? Was kann Sonstiges alles beinhalten?
Der Händler hat mir angeboten den Wagen zurück zu nehmen und mir das Geld wieder zu geben, oder ihn zu reparieren für die 500 und ihn für weitere 100 über den TÜV zu bringen, der im November fällig ist. Hat er sich nun wirklich von allem freigesprochen, da er mir ein Fahrzeug mit Mängeln verkauft hat und wegen seiner "eigenen" Klausel?


Habt Ihr Tipps für mich, was ich am besten mache? Bin leider auf das Auto angewiesen und kann es nicht so einfach zurückgeben, da ich es für die Arbeit benötige.

Ich hoffe ich habe ausreichende Angaben gemacht, solltet ihr noch Infos brauchen einfach schreiben und ich werde es schnellstens nachtragen.

Lieben Dank und Gruß,

Sandra0211
 
Ein Gewährleistungsausschluss greift nicht, sofern du Privatperson bist und er als Gewerbetreibender aufgetreten ist. Man weiß ja in der Tat nicht, ob die Schäden, zumindest der Federbruch, schon bei Kaufabschluss bestanden haben, nur so nebenbei. Gesetzlich ist das natürlich eindeutig geregelt, aber ich mein jetzt nur zwecks deiner "Panik".

Kurz und knapp: Im BGB ist alles nötige geregelt. Er muss nachbessern und alle Mängel beheben. Verschleißteile, wie Bremsbeläge müssen nicht zwingend mit drunter fallen. Am besten einen Fachmann (Anwalt) hinzuziehen, da es schwerer werden könnte, das durchzusetzen.

Irgendwo war es fast etwas dumm von dem Verkäufer, das Fahrzeug überhaupt an eine Privatperson zu verkaufen. Darum gehen solche Fahrzeuge eigentlich fast immer nur an andere Gewerbetreibende oder ins Ausland weg.
 
Danke für die schnelle Antwort.

Also kann ich trotz seiner "Super- Quittung" einfach nochmal da auftauchen und ihm erklären das es seine Pflicht ist die Mängel zu beheben (ausgenommen Verschleißteile), obwohl er Mängel und Sonstiges angekreuzt hat? Weil auf irgendeine (dumme :l) Weise habe ich ja "bewusst" den Mängeln beim Kauf zugestimmt. Die Mängel hat er aber angesprochen und von Kratzern, Stellen wo der Lack abgeplatzt ist, das der Fahrersitz nicht klappbar ist, UND SO gesprochen. Im Tüv Brief vom Vorbesitzer stehen kleine Mängel von wegen Scheibenwischerblatt beschädigt:hinten, Kennzeichenleuchte: eine leuchtet nicht. Und Hinweise: Betriebsbremsanlage hinten: Wirkung einseitig im zulässigen Bereich, Beginnende Korrosion am Fahrzeugrahmen und an der Bodengruppe und das Fahrzeug ist ausgestattet mit M+S Bereifung.

Werde die Tage einfach mal zum ADAC o.ä. fahren und denen dort mein Herz mal ausschütten
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Im Prinzip ja, aber suche eben wie gesagt einen Fachmann auf, der dir hier nochmals speziell im Detail alles erklärt oder gar für dich übernimmt.
 

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