Polizei bemängelt Beleuchtung

Lack

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Ciao,

leider ist mir die Polizei im Dunkeln begegnet und hat mich ohne Licht am Rad erwischt. Dabei gibt das seit letztem Sommer abends immer ganz prima. Schließlich sind die Straßen ja durch die Laternen alle hell genug. Trotzdem gibt es aber wohl eine Pflicht, laut der man Lampen an seinem Rad anbringen muss. Das habe ich dann auch gemacht und aus einem Computer Forum heraus das Richtige bestellt. Trotzdem habe ich aber noch Fragen zum Thema Blinken/ gleichbleibendes Licht. Was ist da zulässig und wie sieht das im Fall der Stirnbänder mit Licht aus? Ich will ja nicht mehr falsch machen und brauche daher echt eure Hilfe.

Ganz vielen lieben Dank
 
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Ja, das ist auch richtig so, dass das bemängelt wurde. Dafür hab ich ebenso absolut kein Verständnis, wenn mir Radfahrer bei leichter Dämmerung oder in der Dunkelheit ohne Licht (vorne und hinten) entgegenkommen oder vor mir fahren. Ich hätte schon mehrmals beinahe einige dieser verantwortungslosen Kandidaten runtergefahren vom Fahrrad, weil sie faktisch fast nicht sichtbar waren. Das wird noch viel zu wenig bestraft durch die Polizei.

Du brauchst sowohl vorne als auch hinten eine dynamobetriebene Beleuchtung am Fahrrad. Batterielicht ist nicht erlaubt! Die Stromversorgung muss mittels Dynamo gewährleistet sein. Beleuchtung, die mittels Batterie betrieben wird zählt so als wäre keine Beleuchtung vorhanden, da diese nicht so zuverlässig ist wie durch Dynamobetrieb.
Daher ist ebenso kein Blinklicht oder Blicht am Kopf/Rucksack oder sonst wo zulässig. Das kannst du gerne zusätzlich verwenden, da das nie verkehrt ist, aber die Grundbeleuchtung mittels Dynamo muss vorhanden sein und auch funktionieren. Mittlerweile gibt es auch sehr gute Lampen/Dynamos mit Akku, die dann noch bei Stillstand Licht abgeben. Das ist optimal, da man dann auch immer gut gesehen wird. Batterielicht zusätzlich ist natürlich auch erlaubt, nur halt nicht alleine.
 
Selbstverständlich ist Batterielicht erlaubt, sofern man bei einer Kontrolle einen Satz Ersatzakkus vorweisen kann. Es gibt mittlerweile nicht mehr viele Hersteller, die Dynamos an ihre Räder bauen.
 
Also mein Kenntnisstand war eben, dass Batterielicht nicht erlaubt ist. Und bevor ich nichts anderes von einem Polizisten gehört habe oder schwarz auf weiß von offizieller Quelle gelesen habe, bleib ich auch dabei. Es ist natürlich besser als garkein Licht und liegt ggf. im Ermessen des Polizisten. Die normalen Fahrräder haben schon noch Dynamos, meist sogar Nabendynamos. Nur die ganzen Mountain-Bikes etc. haben das halt nicht mehr. Aber da fehlt in der Regel sowieso die gesamte nötige Ausrüstung für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr. Also Rückstrahler fehler eben in der Regel bei denen ab Kauf/Werk, Glocke ggf. Aber sowas kann und muss man halt dann nachrüsten.
 
sehe ich so ähnlich wie fuchs...das war eigentlich auch mein stand der dinge!
Bei E-Licht noch Ersatzbatterien dabeihaben...hab ich gehört. Finde ich super lächerlich!
 

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