Gwährleistungspflicht/-zeit beim Kauf eines Gebrauchtwagens

FrederikW

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Hallo zusammen.

Im Juli 2021 habe ich mir einen VW Passat mit einer Laufleistung von ca. 128.000 km von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Bei der Probefahrt ist mir augefallen, dass die Klimaanlage nicht funktioniert. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass die Klimaanlage repariert wird. Beim Kauf funktionierte diese aus bis vor ca. 2 Wochen. Mit dem Kauf wurde auch zeitgleich eine sogenannte Multipart Garantie über ein Jahr abgeschlossen. Diese beinhaltet eine Garantie über den Kondensator - der auch lt. Diagnose defekt ist- (40% bei einer Laufleistung von über 100000km) und eine Kostenregulierung der Lohnkosten von 100%.

Nun zu meiner Frage: Fällt die defekte Klimaanlage unter allgemeinen Gewährleistungspflicht des Herstellers, da diese ja schon beim Kauf bemängelt worden ist und anscheinend ja fehlerhaft (so die Vermutung) Instand gesetzt wurde? Oder kann ich einfach nur Glück haben, wenn mir wenigtens 40 % der Materialkosten erstattet werden?
Wie sieht es im Allgemeinem mit der Kostenübernahme eines Mitwagens aus. Aktuell steht mein Auto schon knapp eine Woche in der Werkstatt und wie es ausschaut, kann es noch länger dauern...
 
Unter die einjährige Gewährleistungspflicht des Verkäufers (nicht Hersteller) würde es fallen, wenn du nachweisen kannst, dass der im Moment bestehende Defekt (exakter Defekt an Bauteil xy) bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestand. Das wirst du nicht wissen, ob das so ist und beweisen wirst du es erst recht nicht können. Sonst denke ich, hättest du das bereits erwähnt.
Derzeit ist der Kondensator vermutlich undicht, so lese ich es aus deinem Text heraus. Der Schaden beim Kauf wird dir wahrscheinlich unbekannt sein. Aufgrund der Gebrauchtwagengarantie kannst du aber zumindest diese in Anspruch nehmen, was auch ein recht guter Schachzug wäre.
Mietwagen bzw. Ersatzwagen bekommst du in der Regel nicht erstattet bei Nachbesserungen oder Garantiearbeiten. (Ausnahme wäre, wenn es explizit durch deine Garantie mit abgedeckt wäre, was mich aber wundern würde.)

Natürlich liegt es nahe, dass die Anlage damals nicht repariert wurde, sondern nur neu befüllt wurde und das eben über den Sommer 2021 hielt und sie jetzt wieder leer ist. Ist natürlich keine korrekte Reparatur bzw. keine Reparatur und streng genommen auch gar nicht rechtlich erlaubt, aber beweisbar wird das eben für dich nicht sein und daher ist das für dich schon mal ein großer Gewinn, wenn die Lohnkosten vollständig übernommen werden, da dies nicht wenig ist.
 
Vielen Dank für die Antwort.
Ja, das war etwas falsch ausgedrückt, ich meinte ja nicht den Hersteller, sondern den Verkäufer.
 

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