E10-Verträglichkeit bei Standheizungen

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fuchs_100

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Da im neuen Jahr nun die neue Kraftstoffsorte E10 eingeführt werden soll und die meisten Leute zwar schauen, ob ihr Fahrzeug dafür tauglich ist, jedoch eine wichtige Komponente, die im Kraftstoffsystem mit eingebunden ist (Standheizung), vergessen, so habe ich mich dieser Sache angenommen. Die Standheizungen, die ab Werk verbaut wurden, sind teilweise nicht freigegeben für den Betrieb mit E10. Es würde ihnen Schaden zufügen, wie bei folgenden Modellen:

  • Audi A4 Limousine (alle Benziner) mit Standheizung von 10/2000 bis 10/2007
  • Audi A4 Avant (alle Benziner) mit Standheizung von 07/2001 bis 05/2008
Die Zeitangaben bezeichnen den Produktionszeitraum, welche zwar identisch sein kann mit der Erstzulassung, jedoch aber nicht identisch sein muss! Am besten im Zweifelsfall immer direkt bei Audi nachfragen anhand der Fahrgestellnummer!

Bei VW hingegen wurden andere Heizungshersteller verwendet, wo es rein aufgrund der Standheizung keine Beschränkungen gibt.

Allgemeine Informationen und eine Fahrzeugliste könnt ihr unter folgendem Link einsehen:
http://www.dat.de/e10liste/e10vertraeglichkeit.pdf

Nun aber zum eigentlichen Problem zurück. Was ist mit nachgerüsteten Standheizungen?

Webasto

Ich habe mich jetzt u. A. auch aus eigenem Interesse direkt an Webasto gewandt, denn im Internet waren widersprüchliche Aussagen zu finden.
Hier ein Auszug aus der E-Mail, die ich von Webasto als Antwort bekam:
...
vielen Dank für Ihre Anfrage bei Webasto.
Bei unseren Heizgeräten Thermo Top E und C sind E 5 (5% Beimischung Ethanol) bis E 10 (10% Beimischung Ethanol) im Kraftstoff Benzin zur Verwendung freigegeben. Höhere Beimischungen können die Lebensdauer des Heizgerätes einschränken, mitunter kann es zu starker Qualmbildung kommen.

Die älteren Heizgeräte (Thermo Top, Thermo Top S, Thermo Top 98, Thermo Top T) wurden nur bis 2003 gefertigt. Der Einsatz von Kraftstoffen mit Ethanol- oder PME- Beimischungen über 5 % war damals noch nicht relevant und wurde deshalb für diese Geräte erst jetzt geprüft. Auch hier können wir die Nutzung bis E 10 bestätigen
...

Noch ältere Heizgeräte wie die BBW 46 beispielsweise wurden offensichtlich noch nicht geprüft oder werden auch nicht geprüft. Im Internet hatte ich irgendwo eine Aussage gefunden, dass es hier zu Problemen kommen kann. Ob das jedoch von Webasto stammt oder sich selbst jemand zusammengereimt hat, ist bislang unklar.

Wenn noch jemand infos zu anderen Heizungsherstellern hat, wie beispielsweise Eberspächer (der zweite große bekannte Hersteller neben Webasto), dann kann er mir das gerne mitteilen oder er schreibt hier selbst einen Beitrag in diesem Thema.
 
Eberspächer

Hallo,

habe von Eberspächer folgende Antwort erhalten:

Bezogen auf Ihre Anfrage nach der Verträglichkeit von E10-Kraftstoff in Standheizungen können wir folgendes sagen.

Nach technischer Prüfung sind keine funktionalen Einschränkungen für Eberspächer Standheizungen beim Einsatz des Kraftstoffes E10 zu erwarten.

Bei Standheizungen ab Werk muss jedoch die Freigabe direkt vom Automobilhersteller erfolgen, weil einige Automobilhersteller eigene Zusatzkomponenten oder Zusatzkomponenten von anderen Lieferanten verbauen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für die Antwort! Somit wären schon mal die zwei großen Hauptanbieter abgedeckt.
 
Und doch muss ich meinen Hersteller fragen wenn die Standheizung ab Werk verbaut wurde. Warum macht man sowas nicht irgendwann mal einheitlich. Ich versteh es einfach nicht.
 
Ja weil eben diverse Heizgeräte speziell auf bestimmte Einbauorte angepasst werden müssen. Es gibt auch Heizgeräte, die man nur in der Erstausrüstung findet und die nicht zum Nachrüsten gedacht sind.

Bei Erstausrüstung reicht es aber aus, wenn das Fahrzeug zugelassen ist dafür. Weil beispielsweise bei Audi sieht man ja, dass hier speziell der A4 aufgrund der Standheizung nicht dafür tauglich ist. Die A4 ohne Standheizung schon.
Aber du kannst gern nochmals extra nachfragen, dann hast du wenigstens Gewissheit.
 
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