Auto gekauft vom Händler

Cr4sh

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Hallo,

Habe vor 2 Monaten mein Auto gekauft beim Händler, beim anschauen war der Fehler vorgekommen, Händler hatte das angeblich repariert und nun war der Fehler wieder und habe es jetzt bei VW allerdings schon reparieren lassen, kann ich noch zum Händler gehen und mein Geld einfordern?? (Geht übrigens um teure VR6 Ölpumpe ~500€ alles zusammen)
 
erschlagt mich nicht, wenn ich falsch liege, aber ich bin der meinung, dass man (hier:) dem händler ca 3mal die möglichkeit einer nachbesserung geben muss...erst dann darf man auf seine kosten "fremdreparieren" lassen...
 
ja ich weiß es leider eben nicht genau, bloß das problem ist es eben das es gemacht werden musste jetzt,hatte keine andere Wahl
sad.gif


Was vielleicht noch zu bemerken wäre, das er ausdrücklich sagte das der Fehler behoben wurde,aber laut VW eben garnichts gemacht wurde.
 
lass dir das schriftlich von vw geben und gehe damit zum händler .wenn der nicht will direkt zu deinem anwalt.
 
schau dir ersma ne vertrag genau an, wenn nix im vertrag steht gilt gesetz.. (BGB)
aber wenn im gesetz steht zb der muss mindestens nen halbes jahr garantie machen im vertrag wurde aber nur nen vierteljahr geregelt dann gilt ebenfalls gesetz!
also was habt ihr im vertrag geregelt?
 

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