Ich fahre seit 3 Monaten einen VW T5 Multivan Highline. Da dieser ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.000kg hat, fällt dieser, wie alle T5, somit glücklicherweise unter die Besteuerung für Nutzfahrzeuge.
Für sog. SUV’s wurde dies ja zu Beginn dieses Jahres geändert, dies ist mir bewusst. Nun aber meine Frage:
Ein Bekannter, er fährt einen T4, den er, um auf denselben steuerlichen Vorteil zu kommen, auf 2.800kg auflasten lies, meinte nun, dass die Regierung wohl auch eine Änderung bezüglich der VW Busse plant.
Könnte es sein, dass dies nur für Fahrzeuge gilt, die man im Nachhinein ‚auflastet’ oder fällt der T5, der ja schon ‚von Haus aus’ 3 to Gesamtgewicht hat, auch darunter?
Wer kann mir hierzu weiterhelfen, da ich auch nach intensiver Internetrecherche überhaupt nichts Dahingehendes finden konnte.
Herzliche Grüsse,
Alex.
Für sog. SUV’s wurde dies ja zu Beginn dieses Jahres geändert, dies ist mir bewusst. Nun aber meine Frage:
Ein Bekannter, er fährt einen T4, den er, um auf denselben steuerlichen Vorteil zu kommen, auf 2.800kg auflasten lies, meinte nun, dass die Regierung wohl auch eine Änderung bezüglich der VW Busse plant.
Könnte es sein, dass dies nur für Fahrzeuge gilt, die man im Nachhinein ‚auflastet’ oder fällt der T5, der ja schon ‚von Haus aus’ 3 to Gesamtgewicht hat, auch darunter?
Wer kann mir hierzu weiterhelfen, da ich auch nach intensiver Internetrecherche überhaupt nichts Dahingehendes finden konnte.
Herzliche Grüsse,
Alex.